Werbungskostenpauschale von 1230 Euro: Basiswissen für Arbeitnehmer
Die Mehrheit der Steuerzahler in Deutschland erhält bei der Steuererklärung Geld zurück – im Schnitt 1172 Euro im Jahr 2021, so das Statistische Bundesamt. Grund ist die oft zu hoch angesetzte Lohnsteuer, die monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Viele Arbeitnehmer haben gleichzeitig Ausgaben, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt. Zu den Werbungskosten zählen alle Aufwendungen rund um den Beruf: von der Pendlerpauschale über Weiterbildungskosten bis hin zu Möbeln für das Arbeitszimmer oder Kosten für einen selbst verschuldeten Unfall auf dem Arbeitsweg.
Bei Angestellten zieht das Finanzamt pauschal 1230 Euro als Werbungskosten von den Einkünften ab – auch ohne Nachweise. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast. Wer höhere Werbungskosten nachweisen kann, spart zusätzlich Steuern. Typische Werbungskosten sind Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Schreib- und Büromaterial. „Wenn Sie keine Quittungen für Ihre Arbeitsmittel gesammelt haben, können Sie in der Regel pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings gibt es für Pauschalen keinen Rechtsanspruch, warnt die VLH. Daher ist es besser, alle Belege aufzubewahren.
Arbeitszimmer und Homeoffice: Diese Kosten sind absetzbar
Wer zu Hause einen Arbeitsplatz einrichtet, kann die Kosten absetzen. Gegenstände bis 952 Euro (brutto) gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und dürfen sofort abgeschrieben werden. Bei teureren Anschaffungen wird der Kaufpreis über die Nutzungsdauer verteilt – bei fünf Jahren also 20 Prozent pro Jahr. Wer alte Rechnungen für Schreibtisch, Bürostuhl oder Regale findet und diese nun beruflich nutzt, kann den Restwert anteilig über die verbleibenden Jahre geltend machen. Die Nutzungsdauer legt das Bundesfinanzministerium in den Afa-Tabellen fest: Für Möbel beträgt sie 13 Jahre.
Haben Sie keinen anderen Arbeitsplatz als Ihr Arbeitszimmer zu Hause, können Sie entweder pauschal 1260 Euro pro Jahr absetzen oder die tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten ansetzen. Alternativ gilt die Homeoffice-Pauschale: sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Tage (maximal 1260 Euro).
Pendlerpauschale und Unfallkosten: So rechnen Sie richtig
Für Fahrten zum Arbeitsplatz gilt die Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche akzeptieren Finanzämter in der Regel 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr. Vorsicht: Wer Homeoffice-Tage hat, muss die Pendlertage entsprechend kürzen. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Seminaren oder Betriebsveranstaltungen zählen. Mit der Pauschale sind Sprit-, Reparatur- und Wartungskosten abgegolten. Ausnahme: Unfälle auf dem Arbeitsweg. Werden Reparaturkosten nicht von der Versicherung übernommen, können sie zusätzlich abgesetzt werden, ebenso Fahrten zum Arzt oder zur Reha, so die VLH.
Die Entfernungspauschale gilt für jedes Verkehrsmittel – sogar zu Fuß. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie auch die tatsächlichen Kosten ansetzen. Wer ein steuerfreies Jobticket vom Chef erhält, muss dessen Wert jedoch von der Pauschale abziehen.
Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen: Weitere Werbungskosten
Bei Dienstreisen können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden sowie für An- und Abreisetag, 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit – sofern der Arbeitgeber nichts erstattet hat. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn die Fortbildung beruflich veranlasst war und Sie die Kosten selbst trugen. Bei Kombination mit Urlaub müssen die Kosten aufgeteilt werden. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten.
Bewerbungskosten können Sie ebenfalls ansetzen: Fotos, Beglaubigungen, Kopien, Porto, Briefpapier, Bücher, Kurse und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Für eine Bewerbungsmappe per Post werden pauschal 8,50 Euro angesetzt, bei E-Mail 2,50 Euro. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung und wollen als Nachweis lediglich eine Einladung oder einen Absagebrief“, so die VLH.
Arbeitskleidung, doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten
Nur Berufskleidung ohne private Nutzung ist absetzbar – etwa Arztkittel, Uniformen oder Schutzkleidung. Reinigungskosten können geltend gemacht werden: pro Waschmaschinenladung mit 95 Grad bis 77 Cent, mit Pflegeleicht-Programm bis 88 Cent, für den Kondenstrockner 55 Cent und fürs Bügeln maximal sieben Cent. Die meisten Finanzämter verzichten bis 110 Euro jährlich auf Belege.
Bei berufsbedingter doppelter Haushaltsführung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel für die Zweitwohnung in vollem Umfang absetzbar sind (Az.: VI R 18/17). Das Bundesfinanzministerium sieht Ausgaben bis 5000 Euro als unproblematisch an (BMF-Schreiben IV C 5 - S 2353/19/10011 :006).
Bei beruflichem Umzug sind Kosten für Möbeltransport, doppelte Miete, Maklergebühren und Pendlerpauschale für Wohnungssuche absetzbar. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale: 964 Euro ab März 2024 (vorher 886), pro weitere Person 643 Euro (vorher 590). Bei Erstbezug einer Wohnung 193 Euro (vorher 177). Nachhilfekosten für Kinder wegen Schulwechsels sind bis 1286 Euro absetzbar (vorher 1181). Höhere Ausgaben können individuell eingereicht werden, erfordern aber Belege.



