In Baden-Württemberg ist ein Kleinkind von einem Schäferhund gebissen worden. Das Kind wurde bei dem Angriff verletzt und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei hat die Ermittlungen zu dem Vorfall aufgenommen.
Der Biss ereignete sich nach den bisherigen Erkenntnissen auf einem privaten Grundstück in einer Gemeinde im Südwesten. Das Kleinkind war dort in Begleitung eines Erwachsenen, als der Hund zuschlug. Ein Auslöser für die Attacke sei bislang nicht erkennbar, heißt es von den Ermittlern. Auch der genaue Hergang ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Rettungseinsatz und Klinikaufenthalt
Nach dem Vorfall wurde das verletzte Kind umgehend von Rettungskräften versorgt. Der Rettungsdienst brachte den Jungen oder das Mädchen in ein Krankenhaus. Dort gingen die Ärzte die Bisswunde an. Nähere Informationen zum Zustand des Kindes wurden nicht veröffentlicht, um die Privatsphäre der Familie zu schützen.
Die örtliche Polizei sicherte Spuren und befragte die Beteiligten. Der Schäferhund wurde noch am selben Tag von den Beamten in Gewahrsam genommen. Das Tier befindet sich derzeit in einem Tierheim, bis die Behörden über das weitere Vorgehen entschieden haben.
Ermittlungsverfahren gegen den Hundebesitzer
Gegen den Hundehalter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es wird geprüft, ob der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung im Raum steht. Entscheidend ist dabei, ob der Mann seine Aufsichtspflicht verletzt hat und ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Das zuständige Veterinäramt wurde hinzugezogen.
In Baden-Württemberg kann eine Beißattacke für den Hundehalter weitreichende Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Verletzung drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Zudem kann das Veterinäramt Auflagen verhängen: Sie reichen von der Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs bis hin zur Abgabe des Tieres.
Der Deutsche Schäferhund: Rasse und Wesen
Der Deutsche Schäferhund zählt zu den bekanntesten Hunderassen in Deutschland. Er wird häufig als Polizei- und Diensthund eingesetzt, ist aber auch als Familienhund verbreitet. Züchter beschreiben die Tiere als intelligent und lernwillig, aber auch als schutzfreudig und gegenüber Fremden reserviert.
Wie bei jeder Rasse kann auch ein Schäferhund unberechenbar reagieren, wenn er sich bedroht fühlt oder in seinem Territorium gestört wird. Deshalb gilt gerade bei dieser Rasse eine frühzeitige und konsequente Sozialisierung als besonders wichtig. Fehlt diese, kann es zu ungewollten Vorfällen wie dem jetzigen kommen.
Hundebisse: Wie lassen sie sich vermeiden?
Eltern sollten ihre Kinder frühzeitig über den richtigen Umgang mit Hunden aufklären. Ein einfacher Grundsatz lautet: Wenn die Mutter oder der Vater nicht in der Nähe ist, wird kein fremder Hund angefasst. Kinder sollten lernen, Hunde in Ruhe zu lassen, insbesondere wenn sie fressen, schlafen oder spielen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Verhalten bei einem aggressiven Hund. Fachleute raten, dem Hund nicht in die Augen zu starren, langsam zurückzuweichen und die Hände als Schutz vor das Gesicht zu halten. Wer schreit oder wegläuft, riskiert, dass der Hund den Jagdinstinkt entwickelt.
Rechtslage in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gelten landesweite Regelungen für die Hundehaltung. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Hunde in der Regel an der Leine zu führen. Für bestimmte Rassen, die als gefährlich gelten, besteht darüber hinaus eine Maulkorbpflicht.
Nach einem Beißvorfall kann das Veterinäramt eine Wesensprüfung anordnen. Dabei wird getestet, wie sich der Hund in verschiedenen Situationen verhält. Fällt das Ergebnis negativ aus, kann der Halter das Tier nicht weiterbehalten. Auch ein generelles Hundeverbot für die Person ist möglich.
Wichtiger Zeugenaufruf
Die Polizei sucht nach Zeugen des Vorfalls. Wer den Angriff des Schäferhundes beobachtet hat oder Hinweise zum Vorfallshergang geben kann, wird gebeten, sich beim Polizeirevier zu melden. Insbesondere Personen, die den Hund und sein Verhalten vor dem Biss eingeschätzt haben, sind für die Ermittlungen wichtig.
Die Beamten appellieren zudem an alle Hundebesitzer, ihre Tiere an öffentlichen Orten konsequent zu kontrollieren und auf das Verhalten ihres Hundes zu achten. Die Verantwortung liege immer beim Halter, betont die Polizei.



