Bei einer Verkehrskontrolle in Schrobenhausen hat die Polizei einen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der mit 2,4 Promille Alkohol im Blut am Steuer saß. Der Mann musste seinen Führerschein noch vor Ort abgeben und wird sich nun strafrechtlich verantworten müssen.
Wie die Polizei mitteilte, war der Fahrer den Beamten durch unsicheres Fahrverhalten aufgefallen. Ein Alkoholtest ergab den extrem hohen Wert. Daraufhin ordneten die Polizisten eine Blutentnahme an, um den Alkoholgehalt exakt zu bestimmen. Die Weiterfahrt wurde selbstverständlich untersagt.
Der Vorfall im Detail
Die Kontrolle ereignete sich im Stadtgebiet von Schrobenhausen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Nach Angaben der Polizei hatte der Autofahrer deutlich zu viel getrunken, bevor er sich ans Steuer setzte. Der Wert von 2,4 Promille ist ein sehr hoher Wert, der erhebliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat. Schon bei 0,5 Promille drohen Fahrverbote und Bußgelder. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit.
Für den betroffenen Mann hat der Vorfall weitreichende Konsequenzen: Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Zudem erwartet ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Je nach Ausgang des Verfahrens kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden, bevor er eine neue Fahrerlaubnis erhält.
Strafrechtliche Einordnung
Bei einem derartigen Alkoholwert handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach § 316 des Strafgesetzbuches. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, sicher zu fahren. In der Praxis verhängen Gerichte häufig Geldstrafen sowie ein Fahrverbot von mehreren Monaten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Alkohol am Steuer weiterhin eine der Hauptunfallursachen in Deutschland ist. Hohe Promillewerte beeinträchtigen das Reaktionsvermögen, die Sehleistung und das Urteilsvermögen massiv. Selbst geringere Mengen können zu gefährlichen Situationen führen.
Hintergrund: Alkoholgrenzen in Deutschland
Seit 2001 gilt für Autofahrer eine Grenze von 0,5 Promille. Wer mit einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Wird ein Unfall verursacht, erhöhen sich die Sanktionen deutlich.
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bereits geringste Mengen führen zu einem Bußgeld, einem Punkt und einem Aufbauseminar.
Appell der Polizei
Die Polizei hat den Vorfall zum Anlass genommen, an alle Verkehrsteilnehmer zu appellieren, Alkohol und Autofahren strikt zu trennen. Wer trinken möchte, sollte vorab eine Fahrgemeinschaft mit einem nüchternen Fahrer organisieren oder ein Taxi nutzen. Auch Angehörige und Freunde sollten alkoholisierten Personen den Autoschlüssel abnehmen, wenn Gefahr im Verzug ist.
Der Fall aus Schrobenhausen zeigt, wie wichtig regelmäßige Verkehrskontrollen sind. Sie dienen nicht nur der Strafverfolgung, sondern vor allem der Unfallprävention. Die Ermittlungen des Verkehrsdelikts dauern an. Der Autofahrer muss mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen.



