Ein achtjähriges Kind ist am Wochenende bei einem Zusammenstoß auf einer Wassersportanlage im schwäbischen Gundelfingen (Landkreis Dillingen an der Donau) leicht verletzt worden. Die Polizei fahndet nun nach einer unbekannten Frau, die nach dem Vorfall geflüchtet sein soll. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Körperverletzung.
So ereignete sich der Unfall
Nach Angaben der Polizei war das achtjährige Mädchen auf der Anlage mit einem sogenannten Kneeboard unterwegs. Dabei handelt es sich um ein kleines, meist geschwungenes Brett, auf dem der Fahrer kniet und sich von einem Motorboot oder – wie hier – über eine Seilzuganlage ziehen lässt. In einer Kurve verlor das Kind den Halt und stürzte ins Wasser. Zeitgleich näherte sich eine weitere Wassersportlerin, die mit ihrem Board ungebremst gegen die Achtjährige prallte. Statt anzuhalten und Hilfe zu leisten, setzte die Frau ihre Fahrt fort und entfernte sich unerkannt.
Hilfe durch einen 52-jährigen Zeugen
Ein 52-jähriger Mann, der sich ebenfalls in der Anlage aufhielt, bemerkte den Unfall und zog das verletzte Kind an Land. Der Rettungsdienst wurde alarmiert, versorgte die Achtjährige vor Ort und brachte sie anschließend in ein nahegelegenes Krankenhaus. Nach ersten Erkenntnissen erlitt das Kind leichte Verletzungen, die aber ambulant behandelt werden konnten. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun nach der flüchtigen Wassersportlerin.
Zeugenaufruf der Polizei
Die Polizeiinspektion Dillingen bittet mögliche Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise auf die Identität der gesuchten Frau geben können, sich unter der Telefonnummer 09071/56-0 zu melden. Besonders relevant sind Angaben zur genauen Uhrzeit sowie zum Zustand der Unfallstelle. Die Beamten betonen, dass Fahrlässigkeit im Wassersport schwerwiegende Folgen haben kann und appellieren an alle Sportler, nach Kollisionen sofort Hilfe zu leisten.
Hintergrund: Sicherheit auf Wassersportanlagen
Unfälle wie dieser werfen auch ein Schlaglicht auf die Sicherheitsvorkehrungen auf Wasserski- und Wakeboardanlagen. In Deutschland gibt es rund 150 solcher Anlagen, die jährlich von tausenden Gästen genutzt werden. Die Betreiber sind verpflichtet, auf Gefahren hinzuweisen und für ausreichende Aufsicht zu sorgen. Im vorliegenden Fall prüft die Polizei derzeit, ob die Anlage ihre Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Ein Sprecher der zuständigen Gemeinde Gundelfingen erklärte, man werde die Ermittlungen abwarten und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass selbst bei scheinbar kontrollierten Sportarten ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht – insbesondere für Kinder.



