Das Urteil gegen einen 56-jährigen Mann, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Heimkindern verurteilt wurde, ist rechtskräftig. Der Angeklagte nahm seine Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt zurück, wie das Gericht mitteilte. Die Strafe beträgt zwei Jahre und fünf Monate Haft.
Geständnis im Berufungsverfahren
Der 56-Jährige hatte zum Auftakt des Berufungsverfahrens die Übergriffe auf mindestens vier Jungen gestanden. Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt hatte der Mann zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Taten ereigneten sich um die Jahrtausendwende, als der Angeklagte als Hausmeister in einem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig war.
Übergriffe in Wohnwagen und Almhütte
Der Missbrauch fand unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände sowie auf einer Almhütte in Österreich statt. Die Opfer waren damals zwischen 11 und 15 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreter hatten vor dem Landgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren beantragt, während die Verteidigung auf eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung plädierte.
Durch die Rücknahme der Revision wurde das Urteil des Landgerichts Schweinfurt rechtskräftig. Die genauen Hintergründe der Taten und das Motiv des Täters sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.



