Beim mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist eine polnische Mutter ums Leben gekommen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bestätigte, dass das Opfer mit ihrer Tochter in der Stadt war. Die polnische Regierung reagierte bestürzt und sprach der Familie ihr Beileid aus. Der polnische Konsul in Berlin steht in Kontakt mit den deutschen Behörden, um konsularische Hilfe zu leisten. Laut einem Bericht der „B.Z.“ war die Frau 65 Jahre alt; ihre Tochter wurde verletzt.
29 Verletzte, darunter Schwerstverletzte, zeigen Besserung
Insgesamt wurden 29 Menschen bei dem Anschlag verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Nach Angaben der Charité stabilisiert sich ihr Zustand. Ein Sprecher berichtete: „Der körperliche Gesundheitszustand der vier Patienten stabilisiert sich erfreulicherweise weiter. Drei Patienten konnten inzwischen auf eine Normalstation verlegt werden, einer ist weiterhin auf einer Intensivstation, aber auch auf dem Weg der Besserung.“ Die Verletzungen umfassten Stichwunden und Knochenbrüche durch den Zusammenstoß mit dem Fahrzeug.
Der mutmaßliche Täter, Abdul B., ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln, wurde am Sonntagabend von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen, als er festgenommen werden sollte. Zuvor hatte er am Samstagabend am Rande des CSD mit einem Van Menschen angefahren und anschließend mit einer Machete angegriffen.
Hintergrund des Täters: Tief religiös und vorbestraft
Laut einem veröffentlichten Gerichtsurteil wuchs Abdul B. mit seinen Schwestern bei seinen Eltern auf, besuchte Grundschule und eine weiterführende Schule, die er 2022 mit der Berufsbildungsreife verließ. Nach der Trennung der Eltern lebte er bei seiner Mutter. Er absolvierte Praktika im Handwerk und arbeitete im Wachschutz. Von 2023 bis 2024 war er nach islamischem Recht verheiratet. Zuletzt hatte er kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen. Im Urteil hieß es, er sei tief gläubig, bete fünfmal täglich und besuche regelmäßig eine Moschee, distanziere sich aber von Extremismus.
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Präventionsnetzwerk VPN beschrieb B. als „sehr gefasst, sehr vorsichtig, sehr kontrolliert, sehr freundlich“ – genau die Kriterien, bei denen man nicht wirklich an die Person herankomme. Laut Gericht hatte B. vergeblich versucht, sich dem IS in Syrien anzuschließen. Nach einer Haftstrafe im Libanon wurde er im November 2025 in Berlin in Untersuchungshaft genommen. Am 12. Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil war nicht rechtskräftig; das Gericht hob den Haftbefehl auf, und B. kam frei.
Entlassung aus U-Haft: Gerichtssprecherin verteidigt Entscheidung
Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte erklärte, die Entlassung aus der Untersuchungshaft sei bei sechs Monaten U-Haft für einen Heranwachsenden und einem nicht so hohen Urteil „nicht ungewöhnlich“. Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht habe das Gericht nicht gesehen. B. sei nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden; die Entscheidung über Bewährung sollte später fallen. Zugleich wurden ein Bewährungshelfer und Beratungsgespräche angeordnet.
Reaktionen: Merz fordert Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ließ prüfen, wie die Bewegungsfreiheit potenzieller Gefährder beschränkt werden kann. Das Bundesinnenministerium erarbeite eine Stellungnahme. Merz sagte: „Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen wir aus diesem brutalen Anschlag ziehen, ist es noch zu früh. Klar ist aber auch, es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben.“ Er fragte: „Hätte man das verhindern können?“ Man müsse alles tun, um die Bewegungsfreiheit solcher Straftäter einzugrenzen, wenn man sie nicht in Haft nehmen könne. Eine Sprecherin des BMI hob hervor, dass in den letzten zehn Jahren fast 30 islamistische Anschläge verhindert wurden.
Die Integrationsbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) forderte bessere Präventionsarbeit: „Kinder und Jugendliche müssen in der Lage sein, extremistische Propaganda zu erkennen, sie kritisch einzuordnen und ihr zu widerstehen, sowohl auf dem Schulhof als auch im digitalen Raum.“ Das Internet sei ein zentraler Ort der Radikalisierung und müsse daher auch Ort der Prävention sein.
Muslimische Verbände verurteilen die Tat
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) verurteilte den Anschlag und sprach den Opfern sein Mitgefühl aus. Sollte der Verdacht islamistischer Motivation bestätigt werden, „wäre dies ein weiterer Fall, in dem eine extremistische Ideologie religiöse Bezüge missbraucht“. Der Schutz des menschlichen Lebens sei ein grundlegendes Prinzip des Islam. Auch der Koordinationsrat der Muslime (KRM) zeigte sich tief erschüttert und verurteilte jede Form von Gewalt und Extremismus aufs Schärfste.



