Abdul B. eine Stunde vor CSD-Anschlag von Polizei gefilmt
CSD-Attentäter kurz vor Tat gefilmt

Eine Stunde vor dem tödlichen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin am vergangenen Samstag wurde der mutmaßliche Attentäter Abdul B. von den Sicherheitsbehörden gefilmt. Das ergab eine gemeinsame Recherche von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR. Die Kamera, die das Landeskriminalamt (LKA) Berlin gegenüber seinem Hauseingang installiert hatte, zeichnete den 21-Jährigen um 20:58 Uhr auf, als er das Haus verließ. Kurz darauf raste er mit einem weißen Transporter im Tiergarten in eine Menschenmenge. Eine 53-jährige Frau starb, 29 Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Überwachung trotz unauffälligen Verhaltens

Abdul B. war den Behörden als Gefährder bekannt. Nach seiner Freilassung im Mai 2026 entschied das LKA, ihn engmaschig zu überwachen. Neben der Kamera wurden sein Handy und seine Social-Media-Kanäle überwacht, Observationsteams folgten ihm regelmäßig. Die Aufnahmen der Kamera wurden alle 24 Stunden ausgewertet. Dennoch habe es laut Behörden „keinerlei Anzeichen für sein Vorhaben“ gegeben, da Abdul B. sich extrem unauffällig verhielt. „Er hat sich auf keine Deradikalisierungsgespräche eingelassen“, hieß es aus Sicherheitskreisen.

Vorgeschichte und Radikalisierung

Bereits 2022 wurde Abdul B. von einem Jugendgericht wegen Körperverletzung und Raubes verurteilt. 2024 veröffentlichte er auf Instagram zwei Videos mit IS-Symbolen und Glaubensliedern. Im Jahr 2025 versuchte er, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen: Er reiste über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und von einem Militärgericht „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung flog er am 17. November 2025 zurück nach Deutschland und wurde am Berliner Flughafen erneut festgenommen.

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Urteil und Freilassung

Am 12. Mai 2026 verurteilte ein Jugendgericht in Tiergarten Abdul B. wegen versuchten Anschlusses an den IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein, da sie eine höhere Strafe forderte. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf mit der Begründung: „Die Untersuchungshaft dient vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und stellt keine vorweggenommene Strafe dar.“ Seitdem war Abdul B. auf freiem Fuß und wurde von der Polizei überwacht.

Kritik an Sicherheitsbehörden

Der Fall wirft erneut Fragen nach der Effektivität der Gefährderüberwachung auf. Kritiker fordern schärfere Maßnahmen und eine bessere Koordination. Die Berliner Polizei äußerte sich bislang nicht zu möglichen Versäumnissen. Der Anschlag auf den CSD, der als politisches Zeichen gegen Hass und Diskriminierung gilt, hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Am Tatort versammelten sich Trauernde am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.

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