Thüringen: Zulagen für Lehramtsanwärter zeigen erste Erfolge
Zulagen für Lehramtsanwärter in Thüringen gestartet

Thüringen zahlt seit Februar 2026 angehenden Lehrern kräftige Zuschläge, wenn sie sich für ländliche Regionen und Mangelfächer entscheiden. Das Projekt sei solide gestartet, teilt das Bildungsministerium in Erfurt mit.

Im Einstellungsturnus bis Mai konnten 45 von 124 Lehramtsanwärtern einen Antrag auf die Zulage stellen. 19 reichten ihn ein, 15 erhielten einen Zuschlag – das entspricht einem Drittel der Berechtigten. Für den zweiten Zeitraum bis August liegen noch keine belastbaren Zahlen vor, aber es gibt bereits mehr als 30 potenzielle Kandidaten.

Höhe der Zulage und Bedingungen

Die Zulage beträgt 70 Prozent des Grundbetrags, je nach Schulart rund 1.220 bis 1.250 Euro brutto monatlich. Sie gilt für den Vorbereitungsdienst an Schulen in Regionen mit Lehrermangel und in bestimmten Schularten oder Bedarfsfächern. Das Projekt ist zunächst bis Juli 2028 befristet.

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„Gute Bildungschancen dürfen nicht vom Wohnort abhängen“, erklärt Bildungsminister Christian Tischner (CDU). „Deshalb setzen wir bei angehenden Lehrerinnen und Lehrern deutlich früher an – schon im Vorbereitungsdienst. Denn wer bereits als Lehramtsanwärter in eine Bedarfsregion geht und sich dort einlebt, der bleibt erfahrungsgemäß auch.“

Erste Steuerungseffekte

Ein Ministeriumssprecher betont, dass der Steuerungseffekt erst mit wachsender Bekanntheit der Zulage sichtbar werde, da Bewerber langfristig planen. Erste Effekte seien jedoch zu sehen: So sei ein Bewerber von Mittel- nach Südthüringen gewechselt. Mit dem Zuschlag wird eine mittelfristige Bindung an Schule und Region eingegangen.

Im Einstellungsturnus bis Februar 2027 sollen die Bedarfsregionen und -fächer angepasst werden. Vorgesehen ist unter anderem die Aufnahme der Kreise Gotha (ohne Stadt), Ilm-Kreis, Sömmerda und Weimarer Land. Bei Fächern könnte Biologie an Gymnasien gestrichen werden.

Ergänzende Regelung für frisch verbeamtete Lehrer

Bereits seit 2022 gewährt Thüringen einen Sonderzuschlag von zehn Prozent der Einstiegsbesoldung für frisch verbeamtete Lehrkräfte, wenn sie zwei von drei Kriterien (Bedarfsfach, Region, Schulart) erfüllen. Diese Zulage wird für fünf Jahre gezahlt.

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