Berlin verschärft Regeln für Kurzzeitvermietungen: Neue Vorschriften ab 2025
Berlin: Strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen ab 2025

Der Berliner Senat hat am Dienstag ein neues Gesetz zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Wohnungen in der Hauptstadt nur noch maximal 90 Tage pro Jahr an Touristen vermietet werden. Ausnahmen gelten nur für Eigentümer, die selbst in der Wohnung wohnen und zeitweise verreisen. Das gab Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) bekannt.

Hintergrund des Gesetzes

Die Regulierung zielt darauf ab, den angespannten Wohnungsmarkt in Berlin zu entlasten. Laut einer Studie des Senats werden derzeit rund 20.000 Wohnungen ganzjährig als Ferienwohnungen genutzt, was zu einem Verlust von bezahlbarem Wohnraum führt. „Wir müssen den Trend stoppen, dass immer mehr Wohnungen dem normalen Mietmarkt entzogen werden“, sagte Geisel. Das neue Gesetz sieht auch schärfere Kontrollen und Bußgelder von bis zu 500.000 Euro bei Verstößen vor.

Reaktionen und Kritik

Die Plattform Airbnb kritisierte die Pläne scharf. „Berlin isoliert sich damit von Touristen und schadet der lokalen Wirtschaft“, erklärte ein Sprecher. Vermieterverbände befürchten Einkommenseinbußen. Der Deutsche Mieterbund begrüßte hingegen die Maßnahme. „Das ist ein wichtiger Schritt gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum“, sagte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten. Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus warf dem Senat vor, die Regeln zu spät und zu lasch zu beschließen. „Viele Städte in Europa haben längst schärfere Gesetze“, so der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion.

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Umsetzung und Kontrolle

Die zuständige Behörde, das Landesamt für Wohnungswesen, soll die Einhaltung der Regeln überwachen. Vermieter müssen ihre Wohnungen ab Januar 2025 registrieren lassen und die Belegungszeiten nachweisen. Für bereits bestehende Ferienwohnungen gilt eine Übergangsfrist bis Juni 2025. Der Senat rechnet mit jährlichen Verwaltungskosten von rund 2 Millionen Euro, die durch die Bußgelder gedeckt werden sollen. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes im Abgeordnetenhaus wird für Dezember erwartet.

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