Berlin: Wahlplakate-Begrenzung verfassungswidrig? Senat äußert Bedenken
Senat: Wahlplakate-Begrenzung verfassungswidrig?

Der Berliner Senat sieht eine gesetzliche Begrenzung von Wahlplakaten kritisch. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage heißt es, eine solche Beschränkung sei „verfassungswidrig“. Das berichtet der „Tagesspiegel“ in seinem Newsletter „Checkpoint am Morgen“. Die Begründung: Wahlplakate fielen unter die Meinungsfreiheit und unterlägen dem Schutz der politischen Betätigung. Eine pauschale Begrenzung würde demnach gegen das Grundgesetz verstoßen.

Hintergrund der Debatte

Die Diskussion um eine Begrenzung von Wahlplakaten war in Berlin immer wieder aufgekommen. Anwohner und Politiker beklagen die zunehmende Zahl von Plakaten, insbesondere in Innenstadtbezirken. Sie fordern eine Obergrenze oder eine Beschränkung auf bestimmte Flächen. Der Senat lehnt dies jedoch ab. Er verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die Bedeutung der Wahlwerbung für die Meinungsbildung hervorgehoben hat.

Die Antwort des Senats wurde auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus gegeben. Die Liberalen hatten nach den rechtlichen Möglichkeiten einer Begrenzung gefragt. Der Senat stellte klar, dass eine solche Regelung nur durch eine Änderung des Landeswahlgesetzes möglich wäre, dies aber gegen höherrangiges Recht verstoßen würde. Eine Begrenzung sei daher nicht umsetzbar.

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Berlin profitiert von Schrottautos

Ein weiteres Thema im Checkpoint: Berlin profitiert offenbar von der hohen Zahl an Schrottautos. Laut einer Auswertung des Umweltbundesamtes wurden im vergangenen Jahr in Berlin über 20.000 Fahrzeuge verschrottet. Das bringe der Stadtkasse Einnahmen durch die Kfz-Steuer und die Entsorgungsgebühren. Zudem würden durch das Recycling von Altmetallen wertvolle Rohstoffe gewonnen. Die genaue Summe der Einnahmen wurde nicht genannt, aber es handle sich um einen „nicht unerheblichen Betrag“.

Die Verschrottung von Autos trägt auch zum Umweltschutz bei. Alte Fahrzeuge stoßen mehr Schadstoffe aus als Neuwagen. Durch die Verschrottung wird der Bestand an alten, umweltschädlichen Fahrzeugen reduziert. Berlin hat zudem eine Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen. Viele ältere Autos erfüllen diese Anforderungen nicht und werden daher verschrottet oder ins Ausland verkauft.

Bürgerbegehren für Milieuschutz erfolgreich

In Berlin ist ein Bürgerbegehren für den Milieuschutz erfolgreich gewesen. Die Initiative hatte Unterschriften gesammelt, um eine Ausweitung des Milieuschutzes auf weitere Gebiete zu erreichen. Der Senat hat das Begehren nun für zulässig erklärt. Damit muss sich das Abgeordnetenhaus mit dem Anliegen befassen. Die Initiatoren fordern, dass in mehr Stadtteilen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur mit Genehmigung erlaubt ist. Dies soll die Gentrifizierung bremsen und bezahlbaren Wohnraum erhalten.

Der Milieuschutz ist in Berlin bereits in vielen Gebieten verankert. Er verhindert, dass durch Luxussanierungen die Mieten stark steigen. Das Bürgerbegehren will den Schutz auf weitere Viertel ausdehnen, in denen die Mieten ebenfalls stark ansteigen. Die Bezirksämter hatten das Begehren zunächst abgelehnt, weil sie es für unzulässig hielten. Der Senat hat diese Einschätzung nun korrigiert. Ein Sprecher der Initiative zeigte sich erfreut: „Das ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums in Berlin.“

SPD-Kandidat Steffen Krach und Wolfgang Petry

Der SPD-Kandidat für das Amt des Regierenden Bürgermeisters, Steffen Krach, hat eine überraschende Verbindung zum Schlagersänger Wolfgang Petry. Wie der „Checkpoint“ berichtet, verbindet die beiden eine gemeinsame Schulzeit. Krach und Petry besuchten in den 1970er Jahren dieselbe Schule in Duisburg. Petry, bürgerlich Franz Hubert Petry, wurde 1951 in Duisburg geboren. Krach stammt ebenfalls aus dem Ruhrgebiet. Die beiden waren allerdings nicht in derselben Klasse, sondern nur auf derselben Schule. Dennoch sorgt die Verbindung für Aufsehen, da Petry mit Hits wie „Verlieben, verloren, vergessen, verzeiht“ bekannt wurde.

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Krach, der frühere Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, will bei der Abgeordnetenhauswahl im Februar 2023 gegen die amtierende Bürgermeisterin Franziska Giffey antreten. Er gilt als parteiinterner Herausforderer. Die Verbindung zu Petry könnte ihm helfen, in der Öffentlichkeit bekannter zu werden. Ob Petry ihn im Wahlkampf unterstützen wird, ist nicht bekannt. Krach selbst äußerte sich bislang nicht zu der Verbindung.

Weitere Themen aus dem Checkpoint

Der „Checkpoint am Morgen“ berichtet außerdem über die aktuelle Lage in Italien, wo die Leserin Gesa Noormann gerade Urlaub macht. Sie genießt das karibisch blaue Wasser und das Dolce Vita in Tropea, Kalabrien. Solche Leserfotos sind Teil des Newsletters, der täglich über Berliner Themen informiert.

Der Newsletter ist ein Angebot des Tagesspiegels für Abonnenten. Er erscheint werktags am Morgen und fasst die wichtigsten Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen. Die Themen reichen von lokalen Entscheidungen bis zu bundesweiten Debatten. Der Checkpoint hat eine treue Leserschaft, die sich über die Kommentare und Leserzuschriften einbringt.

Die aktuelle Ausgabe zeigt, dass der Senat in vielen Bereichen gefordert ist – von der Wahlwerbung über den Umweltschutz bis zur Wohnungspolitik. Die Entscheidung zur Wahlplakaten dürfte für Diskussionen sorgen, insbesondere im Hinblick auf die kommende Wahl. Die Parteien werden weiterhin auf Plakate setzen, um ihre Botschaften zu verbreiten. Eine Begrenzung wird es vorerst nicht geben.