Berlin kehrt nach 18 Jahren zur Verbeamtung seiner Lehrkräfte zurück. Doch der späte Einstieg in den Beamtenstatus führt zu einer erheblichen Versorgungslücke. Viele Lehrerinnen und Lehrer, die erst jetzt verbeamtet werden, müssen mit einer deutlich niedrigeren Pension rechnen als ihre verbeamteten Kollegen in anderen Bundesländern.
Die Ausgangslage: 18 Jahre ohne Verbeamtung
Von 2006 bis 2024 hatte Berlin keine neuen Lehrkräfte verbeamtet. Stattdessen wurden sie als Angestellte eingestellt. Im Jahr 2024 kehrte das Land zur Verbeamtung zurück, doch diejenigen, die während dieser Zeit angestellt waren, können erst jetzt in den Beamtenstatus wechseln. Das bedeutet, dass sie im Durchschnitt 18 Jahre später verbeamtet werden als ihre Kollegen in anderen Bundesländern.
Wie berechnet sich die Pension?
Die Pension von Beamten berechnet sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Für jedes volle Jahr im Beamtenverhältnis erhalten Lehrkräfte 1,79375 Prozent des ruhegehaltfähigen Grundgehalts, maximal 71,75 Prozent. Wer also mit 40 Jahren verbeamtet wird und mit 67 in Pension geht, hat 27 Dienstjahre – das ergibt 48,43 Prozent des Grundgehalts. Ein Kollege, der mit 22 Jahren verbeamtet wurde, kommt auf 45 Dienstjahre und damit auf 71,75 Prozent (Höchstgrenze).
Konkrete Zahlen: Beispiel einer Berliner Lehrkraft
Eine Grundschullehrkraft, die mit 40 Jahren verbeamtet wird, verdient in der Besoldungsgruppe A12 (Stufe 8) etwa 4.500 Euro brutto im Monat. Ihre Pension läge nach 27 Dienstjahren bei rund 2.180 Euro brutto. Ein gleichaltriger verbeamteter Kollege in Bayern, der mit 22 Jahren verbeamtet wurde, würde bei gleichem Grundgehalt die Höchstpension von etwa 3.230 Euro erhalten – rund 1.050 Euro mehr pro Monat. „Die Differenz ist enorm und wird von vielen Lehrkräften als ungerecht empfunden“, sagt Thomas Gessner, Vorsitzender des Berliner Lehrerverbands.
Auswirkungen auf die Lebensplanung
Die niedrigere Pension zwingt viele Berliner Lehrkräfte dazu, privat vorzusorgen. „Viele Kollegen sind verunsichert und wissen nicht, ob die gesetzliche Pension für den Lebensabend reicht“, so Gessner. Der Senat hat eine Übergangsregelung geschaffen, wonach die Zeit als Angestellter teilweise auf die Dienstzeit angerechnet wird – jedoch nur für diejenigen, die bis zu einem bestimmten Stichtag verbeamtet wurden. Für alle anderen bleibt die Lücke bestehen.
Politische Reaktionen und Forderungen
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert eine vollständige Anrechnung der Angestelltenzeit. „Es kann nicht sein, dass Lehrkräfte für die jahrelange Verweigerung der Verbeamtung durch das Land bestraft werden“, sagt GEW-Landeschefin Doreen Siebernik. Der Senat verweist auf die Haushaltslage und lehnt eine vollständige Nachbesserung ab. Stattdessen wurde eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 5.000 Euro für neu verbeamtete Lehrkräfte beschlossen – ein Tropfen auf den heißen Stein, wie Kritiker anmerken.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Während Berlin die Verbeamtung nach 18 Jahren wieder aufgenommen hat, führen andere Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen die Verbeamtung durchgängig durch. In diesen Ländern haben Lehrkräfte daher eine deutlich höhere Pensionserwartung. Berlin liegt im Ländervergleich bei der Pensionshöhe für Lehrkräfte auf dem vorletzten Platz – nur Bremen schneidet noch schlechter ab.
Zukunftsperspektive
Der Berliner Senat hat angekündigt, die Verbeamtung dauerhaft beizubehalten. Für künftige Lehrkräfte, die direkt nach dem Studium verbeamtet werden, entsteht die Versorgungslücke nicht. „Die aktuell betroffenen Jahrgänge sind jedoch die Leidtragenden der jahrelangen Blockadehaltung des Landes“, fasst Gessner zusammen. Ob die Politik hier nachbessert, bleibt abzuwarten.



