Die Bundespolizei hat eine umfassende Bilanz der Kontrollen im Rahmen des Mitführverbots gefährlicher Gegenstände an Berliner Bahnhöfen vorgelegt. Seit dem 20. März bis zum 26. Juli 2026 galt an 16 Bahnhöfen in Berlin sowie am Potsdamer Hauptbahnhof ein striktes Verbot, gefährliche Gegenstände wie Tierabwehrsprays, Schlaggegenstände und andere Waffen mit sich zu führen. Insgesamt wurden bei den Maßnahmen mehr als 1.000 Gegenstände sichergestellt und 905 Verstöße festgestellt.
Zahlen und Fakten der Kontrollen
Die Bundespolizei kontrollierte in diesem Zeitraum insgesamt 17.318 Menschen. In 318 Fällen lag ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung des Mitführverbots vor, während 509 Verstöße gegen das Waffengesetz beziehungsweise die in Berlin geltenden Waffen- und Messerverbotszonen registriert wurden. Die Beschlagnahmungen umfassten 469 Messer, 280 Reizstoffe, 80 Hiebwaffen, 30 andere Waffen, 138 potenzielle Schlag- und Stichgegenstände sowie 14 Mal Pyrotechnik.
Weitere Straftaten und Fahndungserfolge
Neben den direkten Verstößen gegen das Mitführverbot entdeckten die Beamten mehr als 1.800 weitere Straftaten. Darunter befanden sich Gewaltdelikte, Betäubungsmitteldelikte und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Zudem gab es über 2.000 Fahndungstreffer, und 211 offene Haftbefehle konnten vollstreckt werden. Diese Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung der Kontrollen für die öffentliche Sicherheit.
Hintergrund des Mitführverbots
Das Mitführverbot gefährlicher Gegenstände war von der Bundespolizei als Reaktion auf die zunehmende Gewalt im Bahnbereich erlassen worden. Es galt an den Bahnhöfen Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und am Potsdamer Hauptbahnhof. Die Maßnahme ging über das bestehende Waffengesetz hinaus und verbot unter anderem Gegenstände, die nicht klassisch als Waffen gelten, aber als gefährlich eingestuft wurden.
Auswirkungen auf die Kriminalitätsbekämpfung
Die Bundespolizei betont, dass Gewalttaten im Bahnbereich ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen darstellen. Die Kontrollen hätten nicht nur zur Sicherstellung von Waffen geführt, sondern auch zur Aufdeckung zahlreicher anderer Straftaten. Die hohe Anzahl an Fahndungstreffern und vollstreckten Haftbefehlen zeigt, dass die Maßnahmen ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Kriminalität an Bahnhöfen sind. Die Bilanz verdeutlicht, dass die Polizeipräsenz und die konsequente Durchsetzung des Verbots einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Reisenden leisten.



