Nach dem zweifachen Totschlag in einer Asylunterkunft in Augsburg hat ein Richter den 24-jährigen Tatverdächtigen am Mittwoch in Untersuchungshaft geschickt. Der Mann steht im Verdacht, zwei Mitbewohner getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Totschlags.
Hintergründe der Tat noch unklar
Die genauen Umstände der Tat sind noch Gegenstand der Ermittlungen. Nach Angaben der Polizei kam es am Dienstagabend in der Unterkunft in der Von-Parseval-Straße zu einem Streit zwischen mehreren Bewohnern. Dabei soll der 24-Jährige auf zwei Männer im Alter von 21 und 34 Jahren eingestochen haben. Beide erlagen noch am Tatort ihren Verletzungen.
Der Tatverdächtige konnte kurz nach der Tat in der Nähe der Unterkunft festgenommen werden. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Der Mann schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Ermittlungen laufen auf Hochtouren
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Zeugen werden vernommen, die Spurensicherung dauert an. Nach ersten Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf ein fremdenfeindliches Motiv. Vielmehr soll es sich um eine Auseinandersetzung im persönlichen Umfeld gehandelt haben.
Die Asylunterkunft ist derzeit weitgehend abgesperrt. Die Bewohner werden psychologisch betreut. Die Stadt Augsburg zeigte sich betroffen. Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) sprach von einer „schrecklichen Tat“ und dankte den Einsatzkräften.
Gewalt in Asylunterkünften selten
Trotz dieses Vorfalls betont die Polizei, dass Gewalttaten in Asylunterkünften selten seien. „Es handelt sich um Einzelfälle, die aber besonders tragisch sind“, sagte ein Polizeisprecher. Die Sicherheitsbehörden arbeiten mit den Betreibern der Unterkünfte zusammen, um Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Die beiden Opfer stammten nach Angaben der Polizei aus Westafrika. Der Tatverdächtige ist ebenfalls afrikanischer Herkunft. In der Unterkunft leben etwa 200 Menschen aus verschiedenen Nationen.
Die Ermittlungen zu Motiv und Ablauf der Tat dauern an. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob weitere Haftbefehle beantragt werden.



