Vonovia begrüßt geplantes Enteignungsverbot für Wohnungen
Vonovia begrüßt Enteignungsverbot für Wohnungen

Deutschlands größter Wohnimmobilienkonzern Vonovia hat die Pläne der Bundesregierung für ein Enteignungsverbot für Mietwohnungsbestände ausdrücklich begrüßt. Konzernchef Luka Mucic bezeichnete die Einigung im Koalitionsausschuss als „wichtiges Signal“ für die Branche. Bei der Vorlage der Halbjahreszahlen in Bochum betonte er, dass die wahre Lösung der Wohnraumknappheit nicht in Enteignung oder Vergesellschaftung liege, sondern in berechenbaren Rahmenbedingungen, die mehr Investitionen in bezahlbaren Wohnraum ermöglichen.

Koalition will Verstaatlichung per Bundesgesetz verhindern

Anfang Juli hatten sich die Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD darauf verständigt, die Enteignung großer Immobilienkonzerne auf Landesebene per Bundesgesetz zu verbieten. In den Beschlusspapieren heißt es wörtlich: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Diese Regelung zielt direkt auf Bestrebungen, wie sie seit Jahren vor allem von der Linkspartei in Berlin propagiert werden.

Für Vonovia sei dies auch im Sinne der Planungssicherheit „extrem wichtig“, so Mucic. Er verwies darauf, dass das Unternehmen in Berlin zusammen mit der Tochtergesellschaft Deutsche Wohnen rund 138.000 Wohnungen besitzt und damit der größte Vermieter der Hauptstadt ist. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Abgeordnetenhauswahl am 20. September gewinnt die Frage der Vergesellschaftung zusätzlich an Brisanz.

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Mucic rechnet mit Gesetz und Rechtssicherheit

Auf die Frage nach dem weiteren Verfahren zeigte sich Mucic zuversichtlich: „Jetzt werden wir sehen, wie sich der Gesetzgebungsprozess gestaltet.“ Aufgrund „sehr klarer“ Signale und Statements von allen Beteiligten einschließlich des Bundeskanzlers gehe er davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz komme „und dann auch wirklich Rechtssicherheit schaffen wird“. Diese Rechtssicherheit sei entscheidend, um langfristige Investitionsentscheidungen im Wohnungsbau zu treffen.

Die Ankündigung der Koalition kommt zu einem Zeitpunkt, in dem der Druck auf dem Wohnungsmarkt in Ballungsräumen wie Berlin weiter zunimmt. Befürworter einer Vergesellschaftung argumentieren, dass große Konzerne wie Vonovia und Deutsche Wohnen zur Wohnungsnot beigetragen hätten. Kritiker halten dagegen, dass Enteignungen private Investitionen abwürgen und das Angebot langfristig verknappen würden. Mit dem geplanten Bundesgesetz will die Regierung nun klare Verhältnisse schaffen und den privaten Wohnungsbau schützen.

Auswirkungen auf den Markt und die Politik

Die Entscheidung der Koalition dürfte weitreichende Folgen haben. Zum einen stärkt sie die Position von Bestandshaltern wie Vonovia, die nun nicht mehr mit einer Enteignung rechnen müssen. Zum anderen sendet sie ein Signal an alle Marktteilnehmer, dass die Bundesregierung auf Anreize statt auf Zwangsmaßnahmen setzt. Ob das Gesetz tatsächlich in der geplanten Form verabschiedet wird, bleibt abzuwarten – der Gesetzgebungsprozess steht noch am Anfang. Sicher ist jedoch, dass die Debatte um bezahlbaren Wohnraum in Deutschland damit nicht beendet sein wird.

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