Der für Dienstag geplante Prozessbeginn vor dem Landgericht Potsdam gegen einen 77-jährigen Arzt wegen Totschlags im Zusammenhang mit Sterbehilfe ist bereits zum Auftakt vertagt worden. Grund sind Befangenheitsbedenken gegen eine Schöffin. Das Gericht folgte einem entsprechenden Antrag der Nebenklage und setzte das Verfahren aus.
Befangenheitsantrag wegen persönlicher Kontakte
Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, habe die Schöffin bei einem Vorgespräch Kontakt zu dem Angeklagten gehabt. Dieser habe als „Freitodbegleiter“ Kontakt zu ihrer Mutter gehabt. Die Vertreterin der Nebenklage beantragte daraufhin die „Besorgnis der Befangenheit“. Die Kammer schloss sich dieser Einschätzung an und setzte den Prozess von Amts wegen aus. Wann das Verfahren neu startet, soll in den kommenden Tagen entschieden werden.
Zuvor hatte sich der Prozessbeginn bereits verzögert, weil eine andere Schöffin urlaubsbedingt fehlte. Die Verhandlung war ursprünglich für 9 Uhr angesetzt, konnte aber nicht wie geplant beginnen.
Vorwurf: Totschlag durch Beihilfe zur Selbsttötung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem pensionierten Internisten vor, einer 39-jährigen Frau im Jahr 2021 einen Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt zu haben. Die Frau habe die Infusion selbstständig in Gang gesetzt, um sich zu töten. Sie starb an den Folgen. Der Arzt soll gewusst haben, dass die Frau an einer neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen litt und nicht frei verantwortlich über ihren Suizid entscheiden konnte.
Der Angeklagte ist bereits 2024 vom Landgericht Berlin wegen Sterbehilfe zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Seit März verbüßt er diese Strafe im offenen Vollzug in Berlin. Nach eigenen Angaben hat er seit 2021 rund 100 Menschen beim Sterben begleitet.
Angeklagter zeigt Reue, aber keine Einsicht
Vor dem geplanten Prozessbeginn sagte der Mann, er würde rückblickend anders handeln. „Aus der damaligen Situation stehe ich zu meiner Entscheidung. Mein Gewissen sagte mir, ich muss der Frau jetzt helfen“, so der 77-Jährige. Er habe zwar gewollt, dass die Frau über eine Sterbehilfeorganisation geht, aber ihre Not habe binnen kürzester Zeit enorm zugenommen.
Die Entscheidung zur Hilfe fiel, bevor das entscheidende psychiatrische Gutachten vorlag. Dieses wurde erst nach dem Tod der Frau erstellt und kam zu dem Schluss, dass ihre Willensbildung durch die psychische Krankheit gestört war. Diese Einschätzung gab den Ermittlungen neuen Auftrieb.
Bekannter Sterbehilfe-Arzt als Zeuge geladen
Zum Gerichtstermin erschien auch ein bekannter Arzt aus Nordrhein-Westfalen, der in einem ähnlichen Fall verurteilt wurde. Er hatte 2020 einem psychisch kranken Mann eine tödliche Infusion gelegt. Der 42-Jährige öffnete das Ventil selbst. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung. In dem aktuellen Fall hatte sich die Frau 2021 zunächst an diesen Arzt gewandt, der jedoch aus Zeitgründen ablehnte und seinen Kollegen empfahl.
Der als Zeuge geladene Arzt betonte, er habe den Kollegen darauf hingewiesen, dass die psychische Erkrankung eindeutig sei und ein psychiatrisches Gutachten unbedingt nötig sei. „Nach der Begleitung kam das Gutachten, hat die psychische Krankheit bestätigt und die Urteilsfähigkeit verneint.“
Der Prozess wird voraussichtlich in den nächsten Wochen fortgesetzt. Bis dahin bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß, da die Haftstrafe aus dem früheren Urteil bereits verbüßt wird.



