Nach dem tödlichen Unfall in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage gegen einen 22-jährigen Autofahrer erhoben. Dem Mann wird verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Freitag. Der Unfall ereignete sich bereits im Juli 2023, als der damals 21-Jährige mit seinem Wagen auf der B 10 unterwegs war.
Das Unglück auf der B 10
Am 2. Juli 2023, gegen 22.40 Uhr, war der Beschuldigte mit seinem Audi auf der Bundesstraße 10 von Ulm in Richtung Illerkirchberg gefahren. Nach bisherigen Ermittlungen soll er mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. In einer Rechtskurve verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Aufprall war so heftig, dass der Wagen in zwei Teile zerbrach.
Ein 19-jähriger Beifahrer, der auf dem Rücksitz saß, wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen erlag. Der Fahrer selbst überlebte den Unfall schwer verletzt. Zwei weitere Insassen, ein 20-Jähriger und eine 18-Jährige, erlitten ebenfalls Verletzungen.
Ermittlungen und Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft geht nach umfangreichen Ermittlungen davon aus, dass der 22-Jährige ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit dem 19-jährigen Beifahrer veranstaltet hat. Dabei soll es sich um ein spontanes Rennen gehandelt haben, das auf der B 10 ausgetragen wurde. Die Ermittler stützen sich unter anderem auf Zeugenaussagen und die Auswertung von Unfalldaten.
„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug ein verbotenes Rennen mit dem später getöteten Beifahrer durchgeführt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Er hat dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und dadurch den Tod des 19-Jährigen verursacht.“
Rennen mit Todesfolge: Paragraf 315d StGB
Der Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge ist ein Vergehen nach Paragraf 315d des Strafgesetzbuches. Diese Vorschrift wurde 2017 eingeführt und stellt Rennen im Straßenverkehr unter Strafe. Bei Todesfolge droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage beim Amtsgericht Ulm eingereicht. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens steht noch aus. Der 22-Jährige, der sich derzeit auf freiem Fuß befindet, muss sich nun vor Gericht verantworten. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht angesetzt.
Reaktionen und Folgen
Der tödliche Unfall hatte in der Region für Bestürzung gesorgt. Die B 10 war für mehrere Stunden voll gesperrt, die Feuerwehr und Rettungskräfte waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Auch ein Rettungshubschrauber war angefordert worden. Die Polizei hatte damals bereits erklärt, dass überhöhte Geschwindigkeit eine wesentliche Rolle bei dem Unfall gespielt habe.
Der Fall zeigt erneut die Gefahren von illegalen Autorennen im Straßenverkehr. Laut Statistik des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 bei illegalen Rennen in Deutschland 22 Menschen getötet. Die Dunkelziffer dürfte jedoch höher liegen, da viele Rennen nicht erkannt werden.
Rechtliche Einordnung
Seit der Einführung des Paragrafen 315d StGB hat die Justiz in Deutschland mehrere spektakuläre Fälle von verbotenen Rennen verhandelt. Besonders bekannt wurde der Fall auf dem Kurfürstendamm in Berlin im Jahr 2016, bei dem ein Unbeteiligter getötet wurde. Die beiden Raser wurden später zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
Im aktuellen Fall bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Schuldfrage bewertet. Neben der Frage, ob tatsächlich ein Rennen stattgefunden hat, wird auch die Frage der Fahrlässigkeit eine Rolle spielen. Der 22-Jährige könnte sich zudem einer Strafanzeige der Hinterbliebenen des getöteten Beifahrers gegenübersehen.
Die Anklageerhebung ist ein wichtiger Schritt, um den Vorfall juristisch aufzuarbeiten. Für die Angehörigen des 19-Jährigen bedeutet sie jedoch nur wenig Trost. Sie müssen mit dem Verlust eines jungen Menschen leben, der bei einem unnötigen Risiko ums Leben kam.
Der Prozess wird voraussichtlich in den kommenden Monaten beginnen. Bis dahin bleibt der 22-Jährige auf freiem Fuß, muss aber mit Auflagen rechnen. Die Staatsanwaltschaft hat keine Haftbefehl beantragt, da keine Fluchtgefahr besteht.



