Am Landgericht Potsdam hat am heutigen Dienstag ein Prozess gegen einen 77-jährigen Arzt begonnen, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag durch Sterbehilfe vorwirft. Der Angeklagte soll im Jahr 2021 einer 39-jährigen Frau einen Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt haben, woraufhin die Frau eigenständig die Infusion in Gang setzte und verstarb. Die zentrale Frage des Verfahrens ist, ob die Frau ihren Suizidwunsch frei verantwortlich bilden konnte.
Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass die Frau an einer neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle litt. Dadurch sei sie nicht in der Lage gewesen, ihren Willen zum Suizid frei und verantwortlich zu bilden. Aus Sicht der Anklagebehörde handelt es sich daher um Totschlag, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Angeklagte, ein ehemaliger Arzt für Innere Medizin mit deutscher Staatsangehörigkeit, sieht dies anders und rechnet mit einem Freispruch.
Der Angeklagte zeigt Reue
Vor Prozessbeginn äußerte sich der Arzt zu seinem Handeln: „Aus der damaligen Situation stehe ich zu meiner Entscheidung. Mein Gewissen sagte mir, ich muss der Frau jetzt helfen.“ Er räumte jedoch ein, dass er rückblickend nicht mehr so handeln würde. Der 77-Jährige schilderte, dass er ursprünglich geplant hatte, die Frau an eine Sterbehilfeorganisation zu verweisen. Doch ihre Not habe binnen kürzester Zeit enorm zugenommen. „Und dann kam diese Aussage: Ich stand letzte Nacht wieder auf den Schienen“, erläuterte er. Daraufhin habe er beschlossen: „Ich muss ihr jetzt helfen.“
Frühere Verurteilung
Der Arzt war bereits im Jahr 2024 vom Landgericht Berlin wegen Sterbehilfe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Ob diese Verurteilung im aktuellen Verfahren eine Rolle spielt, ist noch unklar. Das Potsdamer Gericht muss nun entscheiden, ob die Frau ihren Willen zum Suizid frei verantwortlich bilden konnte. Dies ist entscheidend für die rechtliche Bewertung der Tat.
Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland ist die Sterbehilfe rechtlich komplex. Seit 2020 ist die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben betont. Einzelne Ärzte, die Sterbehilfe leisten, können sich strafbar machen, wenn der Suizidwunsch nicht frei verantwortlich gebildet wurde. Der Fall in Potsdam ist daher von großer rechtlicher Bedeutung.
Ausblick
Der Prozess ist auf mehrere Verhandlungstage angelegt. Das Gericht wird Sachverständige hören, um den Geisteszustand der Frau zum Tatzeitpunkt zu beurteilen. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Der Angeklagte zeigte sich zuversichtlich, dass er freigesprochen wird, betonte jedoch auch seine emotionale Belastung durch den Fall.



