Im Entführungs-Prozess gegen die Unternehmerin Christina Block steht eine neue Eskalation bevor: Nach Informationen des SPIEGEL droht der Angeklagten nun ein Haftbefehl. Grund ist ein Brief, den Block einer Zeugin übergeben haben soll – eine Kontaktaufnahme, die ihr ausdrücklich untersagt war. Das Schreiben liegt dem SPIEGEL vor.
Brief an Zeugin trotz Kontaktverbot
Laut Gerichtsbeschluss darf Block während des laufenden Verfahrens keinen Kontakt zu Zeugen aufnehmen. Dennoch soll sie einer wichtigen Zeugin einen persönlichen Brief haben zukommen lassen. Der Inhalt des Schreibens ist nicht öffentlich, doch die Staatsanwaltschaft wertet den Vorgang als „Versuch einer Verdunkelungshandlung“. Ein Haftbefehl gegen die 45-jährige Tochter des Block-Gruppe-Gründers könnte nun beantragt werden.
Hintergrund des Verfahrens
Christina Block muss sich vor dem Landgericht Hamburg wegen Kindesentziehung verantworten. Ihr wird vorgeworfen, ihre beiden Kinder eigenmächtig nach Dänemark gebracht und dort versteckt zu haben, um sie dem Zugriff des Vaters zu entziehen. Der Fall hat international für Aufsehen gesorgt, da Dänemark die Kinder zunächst nicht zurückgeben wollte.
Rechtliche Konsequenzen
Sollte das Gericht den Haftbefehl tatsächlich erlassen, droht Block die Untersuchungshaft. Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück: Der Brief habe lediglich der sachlichen Information gedient. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte jedoch: „Jede unbefugte Kontaktaufnahme zu Zeugen ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Prozessordnung und kann die Glaubwürdigkeit des Verfahrens gefährden.“ Der Prozess wird fortgesetzt.



