Bürgermeister spioniert Sekretärin aus: 7.200 Euro Strafe
Bürgermeister spioniert Sekretärin aus: 7.200 Euro Strafe

Ein Bürgermeister in Bayern hat seine eigene Sekretärin ausspioniert und dafür nun eine saftige Geldstrafe kassiert. Das Amtsgericht verurteilte den Kommunalpolitiker zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro. Der Fall sorgt für Aufsehen, da er das Vertrauensverhältnis zwischen einem Rathaus-Chef und seiner engsten Mitarbeiterin massiv belastet.

Was war passiert?

Der Bürgermeister hatte über Monate hinweg heimlich das Diensthandy und den Computer seiner Sekretärin überwacht. Dabei las er private Nachrichten, überwachte ihre Telefonate und verschaffte sich Zugang zu persönlichen Daten. Die Frau bemerkte die Überwachung und erstattete Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Bürgermeister vor, sich in mehreren Fällen des Ausspähens von Daten schuldig gemacht zu haben. Der Angeklagte zeigte sich teilweise geständig und erklärte, er habe sich um die Arbeitsmoral seiner Mitarbeiterin gesorgt. Diese Rechtfertigung ließ das Gericht jedoch nicht gelten.

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Urteil und Strafmaß

Das Amtsgericht verurteilte den Bürgermeister wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und wegen Datenausspähung. Die Geldstrafe von 7.200 Euro entspricht 60 Tagessätzen zu je 120 Euro. Die Richter werteten die Taten als schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Sekretärin.

„Der Angeklagte hat seine Machtposition missbraucht und das Vertrauen seiner Mitarbeiterin in schwerer Weise enttäuscht“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht berücksichtigte jedoch das Geständnis und die Tatsache, dass der Bürgermeister keine Vorstrafen hat.

Reaktionen und Konsequenzen

Der Fall hat in der Gemeinde für Empörung gesorgt. Die Sekretärin, die nach den Vorfällen lange krankgeschrieben war, zeigte sich erleichtert über das Urteil. Ihr Anwalt sprach von einem „wichtigen Signal“ für den Schutz von Arbeitnehmerrechten.

Der Bürgermeister kündigte an, das Urteil zu akzeptieren. Ob er im Amt bleibt, ist unklar. Die Kommunalaufsicht prüft derzeit, ob der Vorfall dienstrechtliche Konsequenzen hat. In Bayern werden solche Verstöße gegen den Datenschutz streng geahndet.

Hintergrund: Datenschutz im öffentlichen Dienst

Der Fall zeigt, wie wichtig der Schutz personenbezogener Daten auch in Rathäusern ist. Diensthandys und Computer von Mitarbeitern sind tabu, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten vorliegen. Arbeitgeber müssen strenge Regeln einhalten, die im Bundesdatenschutzgesetz und in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind.

Experten raten Kommunen, klare Richtlinien für die Nutzung von Dienstgeräten zu erstellen und Schulungen anzubieten. „Viele Bürgermeister und Behördenleiter wissen nicht, wo die Grenzen liegen“, sagt ein Datenschutzbeauftragter. „Dieser Fall sollte als Warnung dienen.“

Die Sekretärin hat mittlerweile einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Sie will den Vorfall jedoch nicht auf sich beruhen lassen und prüft Schadensersatzforderungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.

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