Bei Kontrollen im Rahmen des Mitführverbots für gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen hat die Bundespolizei mehr als 1.000 Gegenstände sichergestellt. In 318 Fällen wurde gegen die Allgemeinverfügung verstoßen, also das Verbot, gefährliche Gegenstände mit sich zu führen. In 509 Fällen lag ein Verstoß gegen das Waffengesetz oder die in Berlin geltenden Waffen- und Messerverbotszonen vor, wie die Bundespolizei in einer Bilanz mitteilte. Insgesamt wurden 17.318 Menschen kontrolliert, bei 905 Menschen wurden Verstöße festgestellt.
Zahlen und Fakten der Kontrollen
Die Kontrollen fanden vom 20. März bis 26. Juli statt – ein Zeitraum von rund 129 Tagen. Das bedeutet im Durchschnitt etwa 134 kontrollierte Personen pro Tag. Die Quote der Verstöße lag bei rund 5,2 Prozent der Überprüften. Besonders auffällig war die Zahl der sichergestellten Gegenstände: 469 Messer, 280 Reizstoffe, 80 Hiebwaffen, 30 andere Waffen, 138 potenzielle Schlag- und Stichgegenstände sowie 14 Mal Pyrotechnik wurden von der Polizei beschlagnahmt.
Begleitkriminalität und Fahndungserfolge
Neben den Verstößen gegen das Mitführverbot deckten die Beamten mehr als 1.800 weitere Straftaten auf. Dazu zählten Gewaltdelikte, Betäubungsmitteldelikte und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Die Kontrollen führten zudem zu mehr als 2.000 Fahndungstreffern, und 211 offene Haftbefehle konnten vollstreckt werden. Gewalttaten im Bahnbereich sind nach Angaben der Bundespolizei ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen, weshalb die Maßnahme als präventiver Schritt bewertet wird.
Hintergrund des Mitführverbots
Das Mitführverbot galt an 16 Bahnhöfen in Berlin sowie am Potsdamer Hauptbahnhof. Die betroffenen Stationen waren: Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz sowie der Potsdamer Hauptbahnhof. Die Allgemeinverfügung verbot über das Waffengesetz hinaus auch Gegenstände wie Tierabwehrsprays und Schlaggegenstände, die im Alltag oft nicht als Waffen eingestuft werden. Die Bilanz zeigt laut Bundespolizei, dass die Maßnahme notwendig war, um die Sicherheit an den stark frequentierten Bahnhöfen zu erhöhen.



