CSD-Anschlag: Ermittler kritisiert schwere Überwachungsmängel
CSD-Anschlag: Ermittler kritisiert Überwachungsmängel

Zwei islamistische Attentäter, ein fast identisches Muster: Beide galten als brandgefährlich, saßen im Gefängnis, kamen frei – und töteten kurz darauf. Die Terrorfälle in Berlin und Dresden offenbaren gravierende Probleme bei der Überwachung von bekannten islamistischen Gefährdern. Ein erfahrener Ermittler schildert, warum die Polizei solche Gefährder oft nicht eng genug im Blick hat und wo das System bei Überwachung und Datenaustausch versagt.

Zwei Attentäter, ein Muster

In Berlin griff ein 27-jähriger Islamist mit einem Messer Teilnehmer des CSD-Umzugs an und verletzte mehrere Menschen schwer. Nur wenige Wochen zuvor war er aus der Haft entlassen worden, nachdem er eine mehrjährige Strafe wegen Terrorvorbereitung verbüßt hatte. In Dresden tötete ein 32-jähriger Islamist einen Polizisten mit einem Messer; auch er war zuvor als Gefährder eingestuft und aus der Haft entlassen worden. Beide Täter waren den Behörden bekannt, beide wurden nach ihrer Freilassung nicht ausreichend überwacht.

Die Überlastung der Sicherheitsbehörden

Der Ermittler, der anonym bleiben möchte, beschreibt die Situation: „Wenn du 50 Gefährder hast, gehst du unter. Wir haben einfach nicht genug Personal, um alle rund um die Uhr zu überwachen.“ In Deutschland werden derzeit rund 700 Personen als islamistische Gefährder eingestuft. Viele von ihnen sind vorbestraft und gelten als hochgefährlich. Dennoch ist eine lückenlose Überwachung aus personellen und rechtlichen Gründen oft unmöglich.

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Besonders problematisch ist der Datenaustausch zwischen den Behörden. Der Ermittler kritisiert, dass Informationen über Gefährder nicht schnell genug weitergegeben werden: „Ein Gefährder in Berlin wird in Dresden oft erst bekannt, wenn es zu spät ist. Wir brauchen ein bundesweites Frühwarnsystem, das alle relevanten Daten in Echtzeit teilt.“

Rechtliche Hürden bei der Überwachung

Nach der Entlassung aus der Haft unterliegen Gefährder in der Regel der Führungsaufsicht. Diese beinhaltet jedoch nicht automatisch eine intensive Überwachung. Richterliche Anordnungen für Telefonüberwachung, GPS-Tracking oder Kontaktverbote müssen einzeln beantragt werden und sind oft befristet. Der Ermittler sagt: „Selbst wenn wir einen Gefährder im Visier haben, können wir ihn nicht einfach rund um die Uhr observieren. Dafür fehlen die Rechtsgrundlagen und die Kapazitäten.“

Im Fall des Dresdner Attentäters war eine elektronische Fußfelle angeordnet, aber das Gerät wurde nach einiger Zeit wieder abgenommen. Der Täter konnte sich frei bewegen und seinen Anschlag vorbereiten. In Berlin gab es gar keine technische Überwachung: Der Gefährder war nach seiner Haft lediglich verpflichtet, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden.

Die Rolle der Polizei und des Verfassungsschutzes

Die Polizei ist für die operative Gefahrenabwehr zuständig, der Verfassungsschutz für die nachrichtendienstliche Beobachtung. Beide arbeiten jedoch oft nicht eng genug zusammen. Der Ermittler berichtet: „Wir erfahren manchmal erst Monate später, dass der Verfassungsschutz einen Gefährder auf dem Schirm hat. Und umgekehrt genauso. Es gibt keine gemeinsame Datenbank, auf die beide zugreifen können.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat zwar eine zentrale Gefährderdatei, aber diese ist nicht mit den polizeilichen Systemen kompatibel. Zudem unterliegen die Daten strengen Datenschutzauflagen, die einen schnellen Austausch behindern. Der Ermittler fordert: „Wir brauchen eine gemeinsame Plattform, die beide Behörden in Echtzeit nutzen können. Datenschutz darf nicht zur Todesfalle werden.“

Konsequenzen aus den Anschlägen

Nach den Anschlägen von Berlin und Dresden hat die Politik reagiert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte eine Verschärfung des Sicherheitsrechts an, darunter die Möglichkeit, Gefährder auch ohne richterliche Anordnung länger zu überwachen. Kritiker warnen jedoch vor einer Aushöhlung von Grundrechten. Der Ermittler hingegen hält die geplanten Maßnahmen für unzureichend: „Es bringt nichts, die Gesetze zu verschärfen, wenn wir nicht genug Leute haben, um sie umzusetzen. Wir brauchen mehr Personal und bessere Technik.“

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Der Fall zeigt: Die deutsche Sicherheitsarchitektur hat systematische Schwächen, die es islamistischen Gefährdern immer wieder ermöglichen, trotz Kenntnis der Behörden Anschläge zu verüben. Bis echte Abhilfe geschaffen ist, werden weitere Blutbäder befürchtet.