Der gewaltsame Tod des achtjährigen Fabian aus dem Oktober des Vorjahres ist nun eindeutig geklärt: Der Junge verblutete infolge von sechs Messerstichen. Diese Todesursache gab der rechtsmedizinische Gutachter am neunten Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock bekannt. Der Sachverständige erläuterte, dass keine Abwehrverletzungen festgestellt werden konnten. Bei der Tatwaffe handele es sich vermutlich um ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge zwischen zehn und fünfzehn Zentimetern und einer Breite von etwa zwei Zentimetern.
Obduktion durch Hitzeschäden erschwert
Die gerichtliche Sektion, die am 15. Oktober durchgeführt wurde, gestaltete sich laut dem Mediziner schwierig. Die sogenannte postmortale Hitzeschädigung habe die Befunderhebung und -beurteilung erheblich erschwert. Der Leichnam des Kindes, das am 14. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt worden war, war nach dem Tod angezündet worden. Für den Nachmittag war die Anhörung eines Brandsachverständigen vorgesehen. Die Tatwaffe selbst wurde bislang nicht gefunden.
Öffentlichkeit bleibt zugelassen
Zuvor hatte die Schwurgerichtskammer einen Antrag der Mutter von Fabian abgelehnt, die Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens auszuschließen. Richter Holger Schütt begründete dies damit, dass die Bilder des verbrannten Leichnams des Jungen bereits in den vorherigen Verhandlungstagen gezeigt worden und somit der Öffentlichkeit bekannt seien. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die sich bislang zu den Vorwürfen nicht geäußert hat.



