Haftstrafen bis fünf Jahre: Urteil gegen Letzte Verteidigungswelle
Haftstrafen bis fünf Jahre für Terrorgruppe

Das Hamburger Gericht hat im Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt. Die Angeklagten hatten Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und teilweise auch verübt.

Urteil im Detail

Die Urteile ergingen am 5. August 2026 nach mehrmonatiger Verhandlung. Der Hauptangeklagte, ein 34-jähriger Mann aus Hamburg, wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen drei und vier Jahren. Vier Unterstützer wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die Gruppe hatte nach Erkenntnissen der Ermittler einen Anschlag auf ein Geflüchtetenheim in Hamburg geplant. Zudem sollen Mitglieder bereits einen Brandanschlag auf ein linkes Wohnprojekt verübt haben, bei dem erheblicher Sachschaden entstand.

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Hintergrund der Gruppe

Die „Letzte Verteidigungswelle“ gilt als extremistische Vereinigung mit Verbindungen in die rechtsextreme Szene. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie versuchte schwere Brandstiftung vor.

Während der Verhandlung zeigten sich die Angeklagten uneinsichtig. Der Hauptangeklagte erklärte, er sehe sein Handeln als „Notwehr gegen die Islamisierung“. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass Gewalt gegen Geflüchtete und politische Gegner keinen Platz in der Rechtsordnung habe.

Reaktionen auf das Urteil

Der Prozess wurde von zahlreichen Beobachtern verfolgt. Vertreter von Flüchtlingsorganisationen zeigten sich erleichtert über die Urteile. „Das Signal ist wichtig: Rechtsextremistische Gewalt wird nicht toleriert“, sagte eine Sprecherin der Hamburger Flüchtlingshilfe.

Die Verteidigung kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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