Hasskriminalität: Fallzahlen in Sachsen-Anhalt verdoppelt
Hasskriminalität: Fallzahlen in Sachsen-Anhalt verdoppelt

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität im Internet hat sich bei der Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Halle im Jahr 2025 mehr als verdoppelt. Insgesamt wurden 727 Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige eingeleitet, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mitteilte. Im Jahr 2024 waren es 312 Verfahren gewesen. Damit setzt die Einrichtung ihren Kurs fort, konsequent gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet wurde am 9. Mai 2023 errichtet. Sie ist ein klares Zeichen dafür, dass Hass und Hetze in der Gesellschaft keinen Platz haben dürfen. Die Behörde bündelt Verfahren, bei denen es um Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung in sozialen Netzwerken geht.

Anklagequote über dem Landesschnitt

Trotz der hohen Fallzahlen ist die Anklagequote beachtlich: Sie liegt laut Generalstaatsanwaltschaft bei knapp 20 Prozent. Im gesamten Land Sachsen-Anhalt beträgt die durchschnittliche Anklagequote dagegen nur rund 14 Prozent. Das zeigt, dass die Ermittlungen der Zentralstelle vergleichsweise häufig zu einem gerichtlichen Verfahren führen.

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Von den 727 eingeleiteten Verfahren wurden 188 an andere Staatsanwaltschaften außerhalb Sachsen-Anhalts abgegeben. Damit wird sichergestellt, dass die örtlich zuständigen Behörden die Fälle übernehmen können.

Abschluss von rund 350 Verfahren

Bis zum 15. Januar 2026 konnten die Ermittlerinnen und Ermittler weitere rund 350 eingegangene Verfahren abschließen. Das Ergebnis zeigt eine breite Palette an Maßnahmen:

  • In gut 50 Fällen wurden Strafbefehlsanträge mit einer Geldstrafe gestellt.
  • Zu 17 Anklagen zum Strafrichter kam es.
  • Rund 60 Verfahren wurden mit anderen, möglicherweise schwerwiegenderen Verfahren verbunden.
  • Etwa 170 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht bestand.
  • 12 Einstellungen erfolgten wegen geringer Schuld.
  • 13 Verfahren wurden gegen eine Geldbuße eingestellt.

In vielen weiteren Fällen waren die Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Die Verfahren laufen weiter.

Hasskommentare oft anonym verbreitet

Ein Großteil der beleidigenden oder volksverhetzenden Hasskommentare wird nach den Erkenntnissen der Ermittler über anonyme Accounts in sozialen Netzwerken gepostet. Die überwiegende Anzahl der beschuldigten Personen ist männlichen Geschlechts.

Ein typisches Beispiel für solche Fälle beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg. Dabei geht es um einen Facebook-Post: Ein Beschuldigter hatte ein Bild eines Umspannwerks veröffentlicht und mit dem Titel „Kletterpark für Grüne und Flüchtlinge“ sowie dem Untertitel „Viel Spaß und bitte nicht drängeln – es kommt jeder dran“ versehen.

Freispruch nach umstrittenem Post

Die Staatsanwaltschaft Halle sah in diesem Post eine Volksverhetzung und damit eine strafwürdige Handlung. Sie beantragte den Erlass eines Strafbefehls über 120 Tagessätze zu je 50 Euro, also insgesamt 6.000 Euro. Das Amtsgericht Merseburg sprach den Beschuldigten jedoch im März frei. Das Gericht befand, das Bild sei zwar „absolut geschmacklos“, aber nicht geeignet, „den öffentlichen Frieden zu stören“.

Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. In der kommenden Woche wird sich das Oberlandesgericht Naumburg mit dem Fall befassen, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft ankündigte.

Personelle Engpässe bei der IT-Auswertung

Die Zentralstelle ist derzeit mit einem Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, einer Staatsanwältin und drei Staatsanwälten besetzt. Unterstützt wird das Team von nur noch einem IT-Forensiker, dabei waren es zuvor zwei. Die zweite Stelle für die technische Auswertung ist vakant.

Das Justizministerium hatte die Stelle im November 2025 intern in der Landesverwaltung ausgeschrieben, allerdings ohne Erfolg. Eine externe Ausschreibung ist gegenwärtig nicht möglich. „Mit Blick auf den im Land Sachsen-Anhalt für die Jahre 2025 und 2026 geltenden Einstellungs- und Nachbesetzungsstopp ist eine externe Ausschreibung und Einstellung gegenwärtig nicht umsetzbar“, hieß es aus dem Ministerium. Man prüfe nun, wie eine Personalverstärkung dennoch realisierbar sei.

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Die steigenden Fallzahlen machen den Personalmangel umso deutlicher. Die Generalstaatsanwaltschaft betont jedoch, dass die Zentralstelle trotz der Belastung arbeitsfähig bleibt.