Mann soll Jugendliche im Freibad sexuell belästigt haben
Mann soll Jugendliche im Freibad sexuell belästigt haben

Ein bislang unbekannter Mann soll in einem Freibad in Bayern mehrere Jugendliche sexuell belästigt haben. Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall im Bereich des Schwimmerbeckens. Der Mann habe die Jugendlichen zunächst mit anzüglichen Sprüchen belästigt und anschließend versucht, einer Jugendlichen unter die Badekleidung zu fassen. Die betroffenen Teenager konnten dem Unbekannten entkommen und informierten sofort das Bademeisterteam.

Die Bademeister verständigten umgehend die Polizei. Wenige Minuten später trafen mehrere Streifenwagen am Freibad ein. Der Tatverdächtige hatte den Ort des Geschehens jedoch bereits verlassen. Eine sofort eingeleitete Fahndung in der Umgebung blieb ohne Erfolg. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Seit dem Übergriff arbeiten die Ermittler mit Hochdruck an der Aufklärung des Falls. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auswertung von Videoaufnahmen aus dem Freibad. Diese könnten entscheidende Hinweise auf das Aussehen des Täters und seine Fluchtrichtung liefern. Nach Angaben der Polizei wurden bereits mehrere Spuren gesichtet, die aber noch nicht zu einer Identifizierung führten.

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Im Fokus steht auch die Frage, ob der Mann bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist. Die Ermittler werten dazu polizeiliche Erkenntnisse aus vergangenen Jahren aus. Zudem prüfen sie, ob es in anderen Freibädern der Region ähnliche Vorfälle gab, die möglicherweise auf denselben Täter zurückgehen. Eine Vernehmung der betroffenen Jugendlichen in Anwesenheit ihrer Eltern ist ebenfalls geplant. Die Beamten gehen dabei sensibel vor, um die Jugendlichen nicht weiter zu belasten.

Rechtliche Folgen nach Paragraf 184i StGB

Die mutmaßliche Tat ist juristisch als sexuelle Belästigung einzuordnen. Dieser Tatbestand wird im deutschen Strafgesetzbuch in Paragraf 184i geregelt. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Das Gesetz droht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe an. Bei besonders schweren Fällen, etwa einer gemeinschaftlichen Tat oder wenn der Täter handgreiflich wird, können die Strafen deutlich höher ausfallen.

Auch zivilrechtlich kann der Täter zur Kasse gebeten werden. Opfer haben die Möglichkeit, Schmerzensgeld und Schadensersatz einzufordern. Für die betroffenen Jugendlichen steht jedoch zunächst die seelische Verarbeitung im Vordergrund. Laut Kriminalpolizei ist es wichtig, dass die Jugendlichen professionelle Hilfe annehmen. Es gebe zahlreiche Beratungsstellen, die Unterstützung anbieten.

So reagieren Betroffene am besten

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang zu folgenden Verhaltensweisen:

  • Laut um Hilfe rufen und andere Badegäste sowie das Aufsichtspersonal ansprechen.
  • Den Täter genau beobachten und eine möglichst genaue Beschreibung abgeben (Kleidung, Größe, besondere Merkmale).
  • Unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • Videoaufnahmen oder Handyfotos als Beweismittel sichern, sofern dies gefahrlos möglich ist.
  • Nach einem Vorfall professionelle Unterstützung durch Beratungsstellen oder psychologische Hilfsangebote in Anspruch nehmen.

In dem aktuellen Fall bittet die Kriminalpolizei insbesondere Personen, die sich zum Tatzeitpunkt im Freibad aufgehalten haben, um ihre Beobachtungen. Wer verdächtige Feststellungen gemacht hat oder den Mann beim Verlassen des Bades gesehen hat, soll sich bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Die Ermittler versichern, dass alle Hinweise vertraulich behandelt werden.

Zeugenaufruf

Die Polizei hat einen offiziellen Zeugenaufruf veröffentlicht. Gesucht werden alle Personen, die Angaben zum Tathergang oder zum Täter machen können. Jeder noch so kleine Hinweis könnte für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Insbesondere werden auch weitere mögliche Geschädigte gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei rechnet damit, dass die Auswertung der Videoaufnahmen noch einige Tage in Anspruch nehmen wird. Bis dahin appellieren die Beamten an die Bevölkerung, in den Freibädern wachsam zu sein und verdächtige Beobachtungen unverzüglich zu melden.

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