Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin hat die CDU in Brandenburg eine Debatte über das Jugendstrafrecht entfacht. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum, fordert eine grundlegende Reform. „Wer alt genug ist, einen terroristischen Anschlag zu planen oder schwere Gewalttaten zu begehen, ist auch alt genug, dafür grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen zu werden“, sagte Eichelbaum. Der Staat dürfe keine falschen Signale senden.
Jugendstrafrecht aus den 1950er-Jahren
Eichelbaum bezeichnete das geltende Jugendstrafrecht als veraltet. „Unser Jugendstrafrecht stammt im Kern aus den 1950er-Jahren. Es wurde für eine völlig andere gesellschaftliche Realität geschaffen. Heute erleben wir schwere Gewaltkriminalität, islamistischen Extremismus und eine zunehmende Radikalisierung junger Täter.“ Der CDU-Justizexperte plädiert dafür, dass bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Jugendstrafrecht müsse wieder die Ausnahme und nicht der Regelfall sein, betonte der Landtagsabgeordnete. Auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos, für CDU) sieht das Jugendstrafrecht nach dem Anschlag auf dem Prüfstand.
Tatverdächtiger war bereits verurteilt
Ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln und Verbindungen zum islamistischen Terror soll am Rande des CSD ein Fahrzeug in eine Menschenmenge gesteuert haben. Dabei starb ein Mensch, zahlreiche weitere wurden verletzt. Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Tatverdächtige im Mai von einem Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Zuvor hatte er vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Die Entscheidung über eine Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob den Haftbefehl auf, der Mann kam auf freien Fuß.
Solidarität und Gedenken
Der Anschlag löste bundesweit Solidarität mit der queeren Community aus. Auch in Potsdam und Cottbus wurden Gedenkveranstaltungen geplant, um ein Zeichen gegen Hass zu setzen. Die Debatte über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts wird vermutlich weiter anhalten.



