Blutige Tat in Obersulm: Am 23. Juli 2026 gegen 13.35 Uhr soll eine 14-Jährige eine 16-Jährige auf einem Feldweg im Ortsteil Willsbach überfallen haben. Die 14-Jährige wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt wegen des Verdachts des schweren Raubs in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung.
So geschah die Tat
Der Vorfall ereignete sich in der rund 14.000 Einwohner zählenden Gemeinde Obersulm im Landkreis Heilbronn. Nach Angaben einer Polizeisprecherin soll die 14-Jährige die ihr unbekannte 16-Jährige auf einen Feldweg am Rand des Ortsteils Willsbach gelockt haben. Dort habe sie ihr Opfer unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe des Mobiltelefons aufgefordert.
Die 16-Jährige habe dem jüngeren Mädchen das Handy ausgehändigt. Doch dann sei die 14-Jährige mit dem Messer auf ihr Opfer losgegangen. Die Polizeisprecherin schilderte: „Die 16-Jährige erlitt bei dem Angriff mehrere Schnittverletzungen. Erst das Eintreffen aufmerksamer Zeugen beendete die Tat. Die eingreifenden Erwachsenen trennten die Mädchen voneinander und alarmierten die Polizei.“
Ermittlungen und Haftbefehl
Zunächst blieb die mutmaßliche Angreiferin auf freiem Fuß. Doch die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen und fand Hinweise auf ein versuchtes Tötungsdelikt. Das Amtsgericht Heilbronn erließ am 29. Juli einen Haftbefehl, woraufhin die 14-Jährige festgenommen wurde. Sie befindet sich seither in einer Frauen-Jugendstrafanstalt in Untersuchungshaft.
Mareike Hafendörfer, Sprecherin der Heilbronner Staatsanwaltschaft, bestätigte: „Die Beschuldigte hat sich beim Haftrichter zu den Vorwürfen eingelassen. Zum Inhalt dieser Einlassung, der Gegenstand der Ermittlungen ist, geben wir derzeit keine Auskunft.“ Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts des schweren Raubs in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung.
Rechtliche Einordnung
Der Vorwurf des versuchten Mordes wiegt schwer. Nach deutschem Strafrecht drohen auch Jugendlichen ab 14 Jahren Freiheitsstrafen, wenn die Tat nach Erwachsenenstrafrecht eingeordnet wird. Ob im vorliegenden Fall das Jugendstrafrecht Anwendung findet, hängt von der Reife der Beschuldigten und der Schwere der Tat ab. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn und der Kriminalpolizei sind noch nicht abgeschlossen.
Der Fall hat in der Region für Aufsehen gesorgt. Die 16-Jährige erlitt mehrere Schnittverletzungen, über ihren Gesundheitszustand machten die Behörden keine Angaben. Nun wird geprüft, ob die Tat als versuchter Mord zu werten ist – etwa wegen Heimtücke oder eines niedrigen Beweggrundes. Details zur Tat und zur Person der Beschuldigten bleiben unter Verschluss, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.



