Eine private Fahrstunde in Kaiserslautern hat für eine 20-jährige Frau und ihren 23-jährigen Begleiter rechtliche Konsequenzen. Die Polizei teilte mit, dass eine Zeugin in der Nacht ein verdächtiges Fahrzeug im Industriegebiet bemerkt hatte, das wiederholt auf- und abgefahren sei. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Beifahrer zwar im Besitz eines Führerscheins war, die Fahrerin jedoch nicht.
Ermittlungen gegen beide Beteiligten
Der 23-Jährige gab gegenüber den Einsatzkräften an, der Frau das Autofahren beibringen zu wollen. Gegen die 20-Jährige wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Der Mann muss sich hingegen verantworten, weil er die Frau ans Steuer gelassen haben soll, obwohl sie keine gültige Fahrerlaubnis besaß.
Rechtliche Konsequenzen
Laut Polizei handelt es sich bei der Tat um eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Auch die Beihilfe durch den Beifahrer ist strafbar. Die genauen Strafen werden im Rahmen der Ermittlungen festgelegt.



