Köln: Pädokrimineller Lehrer will nach Haft wieder unterrichten
Pädokrimineller Lehrer will wieder unterrichten

Der wegen schwerer Sexualstraftaten verurteilte Kölner Studienrat Christian G. (37) will offenbar auch nach seiner Haftstrafe wieder als Lehrer tätig sein. Das Landgericht Köln verurteilte ihn zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis. Doch der Verurteilte wehrt sich mit einer Revision gegen das Urteil. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, behält er seinen Beamtenstatus und erhält weiterhin seine Bezüge. Vor Gericht kündigte er an, später erneut als Nachhilfelehrer arbeiten zu wollen.

Abscheuliche Taten: Missbrauch im Unterricht und an der eigenen Tochter

Christian G. hatte als Vertretungslehrer an einem Gymnasium eine damals 16-Jährige im Unterricht missbraucht. Parallel dazu suchte er in Online-Chats Kontakt zu Kindern, gab sich als Gleichaltriger aus und setzte Mädchen psychisch unter Druck, um an Nacktaufnahmen zu gelangen. Das schwerste Vergehen: Als seine eigene Tochter elf Monate alt war, vergewaltigte er sie und fertigte dabei Fotos an.

Der Lehrer gestand die Taten. Dennoch hat sein Verteidiger Frank Schwarz Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet. Prozessbeobachter vermuten, dass finanzielle Gründe eine Rolle spielen. Schwarz räumte ein, dass bereits gegen ein früheres Urteil Rechtsmittel eingelegt worden seien, damit G. weiterhin Bezüge erhalte. Der Verurteilte selbst sagte: „Ich bin immer noch Beamter, mit Rechtskraft fällt alles weg.“

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Zukunftspläne trotz Verurteilung: Nachhilfeunterricht geplant

Besonders verstörend wirken die beruflichen Pläne des 37-Jährigen. Nach seiner Haftentlassung möchte er in das Haus seiner Eltern ziehen. Zudem erklärte er vor Gericht, später wieder als Nachhilfelehrer arbeiten zu wollen. Er habe noch einen Vertrag mit einer Agentur, wobei es „hauptsächlich um Studenten für Naturwissenschaften“ gehe, versuchte er zu beschwichtigen. Beim Richter sorgte diese Aussage für Kopfschütteln.

Ob Christian G. seinen Plan tatsächlich umsetzen kann, ist ungewiss. Zunächst muss der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden. Bis zu einem endgültigen Urteil könnten Monate oder sogar Jahre vergehen. Die Öffentlichkeit und insbesondere die Eltern der betroffenen Schüler zeigen sich entsetzt über die Aussicht, dass ein verurteilter Pädokrimineller erneut Zugang zu Kindern und Jugendlichen erhalten könnte.

Beamtenstatus als Schlüsselfrage

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf das Beamtenrecht. Solange ein Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt der Beamtenstatus bestehen, was dem Verurteilten weiterhin Gehaltszahlungen sichert. Kritiker fordern eine Reform, um solche Fälle schneller zu ahnden. Die Bezüge eines Studienrats liegen je nach Erfahrungsstufe bei rund 4.500 Euro brutto monatlich – über mehrere Jahre summiert sich das zu einer beträchtlichen Summe.

Der Bundesgerichtshof wird nun prüfen, ob das Urteil des Landgerichts Köln rechtsfehlerfrei ist. Sollte die Revision verworfen werden, wäre das Urteil rechtskräftig und der Beamtenstatus würde entfallen. Bis dahin bleibt Christian G. formal im Dienst, auch wenn er sich bereits in Haft befindet.

Der Fall hat in Köln und darüber hinaus für Empörung gesorgt. Viele fragen sich, wie ein verurteilter Straftäter weiterhin von Steuergeldern profitieren kann. Die Justiz steht vor der Herausforderung, einerseits rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren und andererseits den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

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