Prinz Harry und mehrere andere Prominente, darunter Popstar Elton John, müssen sich nach dem Scheitern ihrer Klage gegen die britische Boulevardzeitung "Daily Mail" auf eine erhebliche finanzielle Forderung einstellen. Die Mediengruppe Associated Newspapers (ANL), zu der die Zeitung gehört, verlangt die Rückzahlung von Prozesskosten in Höhe von insgesamt 34 Millionen Pfund (rund 45 Millionen Euro). Vor dem Londoner High Court argumentierten die Anwälte des Verlags am Mittwoch, dass die Kläger einen ungewöhnlich hohen Anteil dieser Kosten übernehmen sollten.
Hintergrund der gescheiterten Klage
Die Kläger hatten ANL vorgeworfen, Privatdetektive beauftragt zu haben, um Autos und Wohnungen zu verwanzen, Telefongespräche illegal abzuhören und sich unter falschen Identitäten medizinische Unterlagen zu beschaffen. Die Vorwürfe reichten bis in die 1990er-Jahre zurück. ANL wies alle Anschuldigungen entschieden zurück. Nach einem elfwöchigen Prozess gelangten die Richter zu dem Schluss, dass die Kläger ihre Behauptungen nicht ausreichend beweisen konnten, und wiesen die Klage im Dezember 2023 ab.
Streit um die Kostenübernahme
Normalerweise trägt die unterlegene Partei die Kosten des Gegners. In diesem Fall forderte ANL-Anwalt Antony White jedoch eine strengere Regelung. Er bezeichnete die Klage als "Frontalangriff" gegen die Zeitungen der Mediengruppe und sprach von "einer Kampagne anstelle eines normalen und vernünftigen Rechtsstreits". Die Mandanten hätten "ehrlich und im besten Gewissen gehandelt", entgegnete Kläger-Anwalt Nicolas Bacon. Er argumentierte, seine Mandanten sollten nicht für die "erstaunlich hohen Anwaltskosten" der Mediengruppe aufkommen müssen.
Weitere Kläger und Ausgang des Verfahrens
Neben Prinz Harry und Elton John gehörten zu den Klägern auch dessen Ehemann David Furnish, die Schauspielerinnen Elizabeth Hurley und Sadie Frost, die Bürgerrechtlerin Doreen Lawrence sowie der ehemalige Politiker Simon Hughes. Sie alle hatten sich der Klage angeschlossen. Das Gericht wird nun entscheiden, ob die Kosten nach dem üblichen Schema berechnet werden oder ob eine abweichende Regelung greift. Die Verhandlung wurde auf Donnerstag vertagt, der schriftliche Beschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt ergehen.



