Das Landgericht Kiel hat die Haftbeschwerde des Ehemanns der vermissten 44-Jährigen aus Noer (Kreis Rendsburg-Eckernförde) zurückgewiesen. Der 50-Jährige bleibt damit weiterhin in Untersuchungshaft. Die 8. große Strafkammer des Landgerichts sieht einen dringenden Tatverdacht, dass der Mann seine Ehefrau getötet habe, wie das Gericht mitteilte. Der Verteidiger des Beschuldigten hatte Anfang Juli Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt.
Haftbefehl wegen Totschlagsverdacht
Bereits am 22. Juni hatte das Amtsgericht Kiel einen Haftbefehl gegen den Ehemann wegen des Verdachts auf Totschlag erlassen. Die Staatsanwaltschaft Kiel erhob am 1. Juli Anklage wegen Totschlags gegen den Verdächtigen. Das Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Derzeit befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Sein Anwalt hatte mit der Haftbeschwerde argumentiert, dass die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft nicht vorlägen; das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Das Verschwinden der 44-Jährigen
Die Frau wird seit mehr als einem Jahr vermisst. Nach Angaben der Polizei wurde die damals 43-Jährige zuletzt am 21. März 2025 zweifelsfrei gesehen. Ihr Ehemann meldete sie als vermisst. Die Ermittler schlossen jedoch aus, dass sich die Frau freiwillig abgesetzt habe. Seitdem suchten mehrfach zahlreiche Einsatzkräfte nach ihr, unter anderem im Felder Holz sowie am und im Westensee. Auch kleinere, weniger öffentliche Suchaktionen fanden statt.
Öffentlichkeitsarbeit der Ermittler
Der Fall war zweimal Gegenstand von Fernsehsendungen: Die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... Ungelöst“ und das „Schleswig-Holstein Magazin“ des NDR berichteten über das Verschwinden der Frau. Im Zuge der Ermittlungen suchte die Polizei auch Zeugen, die einen dunklen Transporter gesehen hatten. Aussagen zu diesem Fahrzeug führten schließlich zu weiteren Suchaktionen. Die Polizei hoffte, durch die öffentliche Aufmerksamkeit neue Hinweise zu erhalten.
Weiteres Verfahren
Das Landgericht Kiel muss in den kommenden Wochen über die Zulassung der Anklage entscheiden. Sollte die Klage zugelassen werden, kommt es zu einem Prozess vor der 8. großen Strafkammer. Der Beschuldigte bleibt bis dahin in Untersuchungshaft. Der Fall hat in der Region für großes Aufsehen gesorgt.



