Strandfest Wusterwitz: 43-Jähriger tritt Polizisten nach Flirt-Vorwurf
Wusterwitz: 43-Jähriger attackiert Polizisten bei Strandfest

Ein Streit beim Strandfest in Wusterwitz (Landkreis Potsdam-Mittelmark) hat einen Polizeieinsatz ausgelöst. Ein 43-jähriger Mann soll einen 30-Jährigen angegriffen haben, weil er glaubte, der Jüngere flirte mit seiner Freundin. Der Angriff hinterließ ein Hämatom am Auge des Opfers. Die Situation eskalierte weiter, als die Polizei eintraf: Der Angreifer schlug um sich, ein 36-jähriger Mann trat in Richtung eines Polizisten. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren gegen beide Männer ein.

Nach Angaben eines Polizeisprechers ging der 43-Jährige bei dem Strandfest in Wusterwitz aus bislang unbekannten Gründen auf den 30-Jährigen los. Die mutmaßliche Ursache: Der Ältere habe angenommen, der 30-Jährige würde mit seiner Freundin flirten. Bei dem körperlichen Angriff erlitt der Jüngere ein Hämatom am Auge, das nach Polizeiangaben nicht weiter medizinisch behandelt werden musste.

Eskalation bei der Anzeigenaufnahme

Als die hinzugerufenen Beamten den Sachverhalt aufnehmen wollten, geriet der 43-Jährige erneut außer Kontrolle. Er schlug und trat wild um sich und musste von den Polizisten überwältigt und fixiert werden. Doch damit nicht genug: Ein 36-jähriger Mann mischte sich ein und bedrohte den 30-Jährigen. Auch gegen ihn schritten die Beamten ein. Bei diesem Einschreiten trat der 36-Jährige in Richtung eines Polizeibeamten. „Der Tritt verfehlte dessen Gesicht nur knapp“, berichtete der Polizeisprecher. Der Beamte blieb nach ersten Erkenntnissen unverletzt.

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Ermittlungsverfahren gegen zwei Tatverdächtige

Die Polizei leitete gegen beide Männer Ermittlungsverfahren ein. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf Körperverletzung, Bedrohung sowie Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Ob die beiden Männer vorläufig festgenommen wurden, teilte die Polizei zunächst nicht mit. Auch über die Identität und den Wohnort der Tatverdächtigen gab es bislang keine offiziellen Informationen.

Hintergrund: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Der Tatvorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist im deutschen Strafrecht ein Offizialdelikt. Das bedeutet: Er wird von Amts wegen verfolgt, nicht erst auf Antrag des betroffenen Beamten. Wer sich bei einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung widersetzt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. In schweren Fällen, etwa beim tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten, kann das Strafmaß höher ausfallen. Auch die Körperverletzung am 30-Jährigen und die Bedrohung durch den 36-Jährigen sind Straftaten, die in der Regel geahndet werden.

Der Vorfall ereignete sich beim Strandfest in Wusterwitz, das in der Region als beliebtes Sommerfest gilt. Wusterwitz liegt am Wusterwitzer See in Brandenburg. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen des Vorfalls, sich zu melden. Ob es sich bei den Tatverdächtigen um Einheimische handelt, konnte der Sprecher auf Anfrage nicht bestätigen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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