Berliner Strafgerichte: Zahl der Deals bei Verfahren stark gestiegen
Zahl der Deals bei Berliner Strafverfahren stark gestiegen

Strafverfahren enden vor den Berliner Gerichten immer häufiger mit einem sogenannten Deal. Die Anzahl der Verständigungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagten hat zuletzt deutlich zugenommen, wie aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion hervorgeht.

Starker Anstieg beim Amtsgericht Tiergarten

Beim Amtsgericht Tiergarten, dem zentralen Berliner Strafgericht, stieg die Zahl der Deals von 53 im Jahr 2023 auf 135 im Jahr 2024. Im vergangenen Jahr gab es in 189 Fällen eine Verständigung – der höchste Wert in den vergangenen zehn Jahren. Beim sogenannten erweiterten Schöffengericht des Amtsgerichts, das für schwerere Straftaten zuständig ist, endete 2025 fast jeder vierte Fall mit einem Urteil, dem eine Verständigung vorausging (24,5 Prozent; 2024: 16,3 Prozent).

Landgericht Berlin verzeichnet ebenfalls mehr Deals

Auch am Landgericht Berlin nahmen die Deals zu: Sie stiegen von 25 im Jahr 2023 auf 46 im vergangenen Jahr. Der Anteil der Urteile, denen eine Verständigung vorausging, betrug 8,3 Prozent (2024: 4,7 Prozent). Insgesamt lag die Zahl der Deals bei den Strafgerichten im Jahr 2016 bei 120, im Jahr 2025 bei 235. Die Richterinnen und Richter sprachen im vergangenen Jahr insgesamt 11.889 Urteile (2016: 16.188).

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Was ist ein Deal im Strafprozess?

Bei einer Verständigung (§ 257c StPO) einigen sich die Prozessbeteiligten auf den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens. In der Regel ist ein Geständnis des oder der Angeklagten Voraussetzung dafür. Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der Deal kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Der Justiz erspart das Zeit und Kosten. Außerdem kann so in manchen Fällen Opfern erspart werden, vor Gericht auszusagen.

Bundesverfassungsgericht erlaubt Deals unter strengen Bedingungen

Das Bundesverfassungsgericht hat solche Absprachen im Jahr 2021 für zulässig erklärt – allerdings nur unter strengen Bedingungen. Der Entscheidung der Karlsruher Richter zufolge muss die Staatsanwaltschaft der Verständigung ausdrücklich zustimmen, bevor es ein Geständnis gibt.

Viele Fragen bleiben offen

Aus Sicht der Berliner Rechtsexperten Sebastian Schlüsselburg und Jan Lehmann können Deals sinnvoll sein. Sie bewegen sich aber auf einem „schmalen rechtsstaatlichen Grat“, erklärten die SPD-Politiker. „Ein Geständnis darf nicht zur Ware werden und Schuld darf nicht verhandelbar sein.“ Mit ihrer parlamentarischen Anfrage wollten die Abgeordneten von der Senatsjustizverwaltung mehr Hintergründe erfahren zu den Urteilen, denen eine Verständigung vorausging. Zu vielen Details konnte die Justizverwaltung jedoch keine Auskunft geben. Solche Daten würden nicht statistisch erfasst, hieß es etwa auf die Frage, wie hoch die verhängten Strafen ausgefallen seien. Auch Angaben dazu, wie häufig die Staatsanwaltschaft einer Verständigung zugestimmt oder widersprochen hat, gibt es nicht.

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