OVG prüft Enteignung von BUND-Grundstück am Tagebau Hambach
OVG prüft Enteignung von BUND-Grundstück am Tagebau

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster befasst sich in der kommenden Woche erneut mit dem Tagebau Hambach. Für den 24. Juli ist eine mündliche Verhandlung zur Enteignung eines rund 500 Quadratmeter großen Wiesengrundstücks angesetzt, das dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gehört. Ursprünglich plante die RWE Power AG an dieser Stelle Braunkohleabbau. Nach der Verkleinerung der Abbaufläche sollen dort nun Erdmassen abgebaggert werden, um die Böschung eines geplanten Tagebausees zu stabilisieren.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der BUND hatte bei der Bezirksregierung Arnsberg als Bergaufsicht beantragt, die sogenannte Grundabtretung – also die Enteignung – aufzuheben. Die Behörde lehnte dies ab. Daraufhin verklagte der BUND das Land Nordrhein-Westfalen. Da es sich um eine Enteignung handelt, ist das OVG in erster Instanz zuständig. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte die Angaben.

Das Grundstück befindet sich seit 1997 im Besitz des BUND. Der ehemalige BUND-Landesgeschäftsführer Dirk Jansen, heute Landesbeauftragter für das Rheinische Revier, kaufte es damals für den Landesverband. „Es ist eine kleine Ökoinsel für bodenbrütende Vogelarten und Insekten“, sagte Jansen der Deutschen Presse-Agentur. Die Fläche wird nicht bewirtschaftet.

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Symbol des Widerstands

„Über viele Jahre hinweg wurde das Grundstück als weit sichtbares Zeichen des Widerstandes durch ein großes gelbes Kreuz markiert. Dieses wurde wiederholt zerstört; das letzte Mal erst vor kurzem“, berichtete Jansen. Außerhalb der Brutzeit fanden dort zahlreiche Veranstaltungen statt, darunter Kunstaktionen, Mahnwachen und Demonstrationen. „Selbst ein Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen wurde schon auf dem Grundstück ausgerichtet.“

Laut Jansen sollte die Wiese bereits 2020 für den Tagebau verschwinden. Nach seiner Einschätzung wird die Fläche in der Manheimer Bucht als einer der letzten Bereiche für den geplanten See im Jahr 2031 weichen müssen. Jansen begründet die Klage damit, dass der eigentliche Enteignungsgrund – der Abbau von Braunkohle unter dem Grundstück – weggefallen sei.

Bedeutung für den Tagebau Hambach

Der Tagebau Hambach ist einer der größten Braunkohletagebaue Europas und seit Jahren Gegenstand von Protesten. Die geplante Umwandlung in einen See ist Teil des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Der BUND fordert, dass die kleine Ökoinsel erhalten bleibt, da sie einen wichtigen Lebensraum für bedrohte Arten darstellt. Die Entscheidung des OVG wird mit Spannung erwartet.

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