OVG: Solinger Beigeordneter zu Unrecht suspendiert
OVG: Solinger Beigeordneter zu Unrecht suspendiert

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden: Die Suspendierung des Solinger Beigeordneten für Recht und Ordnung, Jan Welzel (CDU), durch die Bezirksregierung Düsseldorf war rechtswidrig. Das Gericht wies die Beschwerde der Kommunalaufsicht gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Der Beschluss ist unanfechtbar. Welzel hatte bereits im März seinen Dienst im Rathaus wieder aufgenommen.

Beweislage unzureichend

Zur Begründung führte das OVG aus, dass die vorgelegten Beweise und das Aktenmaterial nicht ausreichten, um mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass Welzel die ihm vorgeworfenen Dienstvergehen tatsächlich begangen habe. Dies sei das Ergebnis der vorläufigen Prüfung des Disziplinarsenats im Eilverfahren. Das Gericht betonte, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu möglichen Verstrickungen in Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz noch nicht abgeschlossen seien.

Zweiter Vorwurf ebenfalls nicht haltbar

Auch beim zweiten Vorwurf, Welzel habe es unterlassen, gegenüber der Ausländerbehörde einzuschreiten, sah das OVG keine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Dienstentfernung. Derzeit seien keine Gesichtspunkte ersichtlich, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

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Hintergrund: Schleuser-Netzwerk

Die Kommunalaufsicht hatte die Suspendierung mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu einem mutmaßlichen Schleuser-Netzwerk begründet. Dieses soll wohlhabenden Staatsbürgern aus China und dem Oman gegen Bezahlung Aufenthaltstitel für Deutschland verschafft haben. Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass Amtsträger in Behörden bestochen wurden, um die gewünschten Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Als Drahtzieher gelten zwei Anwälte.

Welzel hat die Vorwürfe stets entschieden zurückgewiesen. Die Entscheidung des OVG stärkt seine Position, während die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Schleuser und mögliche Komplizen in den Behörden weiterlaufen.

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