Ein 29-jähriger Autofahrer hat am Freitagabend in Leisnig die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und ist gegen eine Hauswand gekracht. Nach dem Aufprall flüchtete er zu Fuß und nahm ein Kind mit, das sich zum Unfallzeitpunkt in dem Wagen befunden hatte. Beide konnten von der Polizei wenig später unverletzt aufgegriffen werden.
Der Unfall ereignete sich in der Stadt Leisnig im Landkreis Mittelsachsen. Die Beamten fanden vor Ort ein beschädigtes Fahrzeug und eine beschädigte Hauswand vor. Vom Fahrer und vom Kind fehlte zunächst jede Spur. Eine sofort eingeleitete Fahndung führte zu dem 29-Jährigen und dem Kind. Laut Polizei blieben beide unverletzt.
Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Mann alkoholisiert war. Zudem war er offenbar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Beide Feststellungen sind nach Angaben der Polizei inzwischen bestätigt. Der Sachschaden, der durch den Zusammenstoß entstand, wird auf rund 18.000 Euro geschätzt.
Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht
Gegen den 29-Jährigen laufen nun mehrere Ermittlungsverfahren. Die Polizei prüft den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung. Weiterhin wird wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Da der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kommt auch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Betracht.
Die Staatsanwaltschaft wird nach Abschluss der Ermittlungen über das weitere Vorgehen entscheiden. Eine zentrale Rolle dürfte dabei der festgestellte Alkoholwert spielen. Um die genaue Blutalkoholkonzentration zu ermitteln, ist in solchen Fällen eine Blutentnahme üblich. Ob diese im vorliegenden Fall angeordnet wurde, ließ die Polizei offen.
Alkohol am Steuer: Gefahren und Strafen
Der Vorfall in Leisnig verdeutlicht, wie riskant Autofahren unter Alkoholeinfluss ist. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit, das Sehvermögen und die Urteilsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Bei einem Unfall mit Fahrerflucht kommt erschwerend hinzu, dass sich der Unfallverursacher seiner Verantwortung entzieht und möglicherweise Beweise vernichten will.
Nach deutschem Recht drohen bei Trunkenheit am Steuer ab 0,5 Promille ein Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – dann handelt es sich um eine Straftat. Wer keinen Führerschein besitzt und dennoch fährt, macht sich nach § 21 StVG strafbar. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Unfall mit Kind: Besondere Verantwortung
Besonders schwer wiegt in diesem Fall, dass sich ein Kind in dem Fahrzeug befand. Zwar blieb das Kind unverletzt, dennoch könnte die Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einem Kind an Bord als strafverschärfend gewertet werden. Die Polizei machte keine Angaben zum Alter oder Geschlecht des Kindes.
Unklar ist auch, in welchem Verhältnis der 29-Jährige zu dem Kind steht. Die Beamten wollten sich dazu nicht äußern. Die Ermittlungen dauern an. Sobald die Ergebnisse der Blutprobe vorliegen, kann die Staatsanwaltschaft über die weiteren Schritte entscheiden. Bis dahin gilt für den Mann die Unschuldsvermutung.
Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise zu dem Fahrer geben können, können sich bei der Polizei melden. Die Ermittlungsbehörden haben die Ermittlungen aufgenommen und prüfen derzeit alle relevanten Aspekte. Ob ein Gutachter die Schadenshöhe endgültig feststellen wird, ist noch offen. Die Polizei schätzt den Schaden vorläufig auf rund 18.000 Euro.
Der Fall verdeutlicht die Gefahren von Alkohol am Steuer. Dass der Unfall nicht schwerer endete, ist nach Ansicht der Beamten Glück. Die Ermittlungen dauern an. Auch die Frage, warum das Kind mit im Auto war und ob der 29-Jährige seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, wird Gegenstand der Untersuchung sein.



