Debatte um Wolfsrisse und Abschusspläne in Greifenstein eskaliert
Debatte um Wolfsrisse und Abschusspläne in Greifenstein

Die geplante Jagd auf zwei Wölfe in Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis bleibt umstritten. Nach mehreren Schafsrissen im Outdoor-Zentrum-Lahntal hat das Regierungspräsidium Kassel eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Abschuss von zwei Jungwölfen bis Ende Oktober erlaubt. Drei Naturschutzverbände – die Naturschutz-Initiative, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe – haben dagegen Eilanträge beim Verwaltungsgericht Kassel eingereicht. Bis zu einer Entscheidung dürfen die Tiere nicht geschossen werden.

Hintergrund: Wolfsrudel in der Region etabliert

In der Umgebung von Greifenstein hat sich eines von hessenweit drei Wolfsrudeln etabliert. Dieses Rudel wird für mehrere Schafsrisse verantwortlich gemacht, zuletzt im Juni. Die Debatte um die Tiere eskalierte bei einer Veranstaltung zum Wolf, an der Vertreter des Landkreises, Jäger und Landwirte teilnahmen. Dabei kam es zu einem Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Gegnern des Abschusses.

Bürgermeisterin mahnt zur Neutralität

Greifensteins Bürgermeisterin Marion Sander (parteiunabhängig) zeigt Verständnis für beide Seiten, betont aber ihre Neutralität: „Ich muss mich an die gesetzlichen Grundlagen halten.“ Kritisch sieht sie Anfeindungen gegen Jäger im Internet und das Versperren von Feldwegen. „Mir macht Sorgen, dass so ein Thema die Menschen so belastet“, sagte Sander. Sie fordert einen sachlichen Dialog.

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Rechtliche Grundlage: Wolfsmanagementplan

Ende Juni veröffentlichte das hessische Landwirtschaftsministerium den aktualisierten Wolfsmanagementplan. Dieser regelt den Umgang mit Wölfen und erlaubt unter bestimmten Bedingungen die „Entnahme“, also die Bejagung. Parallel dazu erließ das Regierungspräsidium Kassel als oberste Jagdbehörde die umstrittene Allgemeinverfügung für Greifenstein. Die Verbände argumentieren, die Abschüsse seien nicht gerechtfertigt, da die Schafsrisse durch zumutbare Schutzmaßnahmen hätten verhindert werden können.

Ausblick: Gericht entscheidet über Eilanträge

Wann das Verwaltungsgericht Kassel über die Eilanträge entscheidet, ist offen. Bis dahin gilt ein vorläufiges Abschussverbot. Die Region blickt gespannt auf den Ausgang des Verfahrens, der weitreichende Folgen für den Umgang mit Wölfen in Hessen haben könnte. Sollte das Gericht die Abschüsse erlauben, wäre dies ein Präzedenzfall für andere Wolfsgebiete.

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