Deutsche Fluggesellschaften müssen sich auf erhebliche Kosten einstellen, wenn sie künftig zu wenig nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel, SAF) tanken. Das Bundesverkehrsministerium plant eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne fehlendem SAF, wie aus einem ersten Gesetzesentwurf hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Überwachung der Einhaltung soll das Luftfahrtbundesamt übernehmen.
EU-Verordnung schreibt steigende Beimischungsquoten vor
Die geplante Regelung setzt eine EU-Verordnung um, die seit 2025 vorschreibt, dass alle Flüge, die innerhalb Europas starten, zunächst zwei Prozent SAF beimischen müssen. Dieser Anteil steigt schrittweise: auf fünf Prozent im Jahr 2030 und bis 2050 auf 70 Prozent. Aktuell darf SAF in der kommerziellen Luftfahrt nur in Mischung mit herkömmlichem Kerosin verwendet werden.
SAF wird beispielsweise aus Essensresten hergestellt und soll die CO2-Bilanz des Luftverkehrs verbessern. Allerdings ist es deutlich teurer als konventionelles Kerosin auf Erdölbasis, was sich auch auf die Ticketpreise auswirken dürfte. Parallel wird an synthetischen Kraftstoffen geforscht, die mithilfe von Strom erzeugt werden.
Branche warnt vor Sonderwegen und fordert Zweckbindung der Einnahmen
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßt in einer Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf keine nationalen Sonderwege vorsieht, sondern sich an den Mindestvorgaben der EU orientiert. Allerdings fordert der Verband, dass die Einnahmen aus der Strafabgabe gezielt zur Förderung alternativer Kraftstoffe verwendet werden und nicht in den allgemeinen Haushalt fließen. Zudem lehnt der BDL die im Entwurf enthaltenen Gebühren für Verwaltungsakte des Luftfahrtbundesamts ab.
Hintergrund: Warum SAF wichtig ist
Die Luftfahrt ist für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor verantwortlich. Nachhaltige Flugkraftstoffe gelten als eine der wenigen kurzfristigen Möglichkeiten, diese Emissionen zu reduzieren, da Elektro- oder Wasserstoffantriebe für Langstreckenflüge noch nicht verfügbar sind. Die EU hat daher verbindliche Quoten festgelegt, um die Nachfrage nach SAF anzukurbeln und die Produktion hochzufahren.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Luftfahrtbundesamt die Einhaltung der Quoten überwacht und bei Verstößen die Strafabgabe erhebt. Die genaue Ausgestaltung des Verfahrens ist noch offen, ebenso wie die Frage, ob die Abgabe auch für ausländische Airlines gilt, die in Deutschland starten. Die Bundesregierung will mit der Regelung sicherstellen, dass die EU-Ziele erreicht werden und deutsche Fluggesellschaften nicht benachteiligt werden.



