AfD-Abgeordneter Ralf Stadler wehrt sich gegen Parteiausschluss
AfD-Abgeordneter Stadler wehrt sich gegen Ausschluss

Das Landesschiedsgericht der AfD hat den sofortigen Ausschluss des niederbayerischen Landtagsabgeordneten Ralf Stadler aus der Partei verfügt. Die einstweilige Anordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, entzieht Stadler bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache sämtliche Mitgliedsrechte. Zunächst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über den Vorgang berichtet.

Stadler kündigt Rechtsmittel an

Stadler bestätigte der dpa den Beschluss, betonte jedoch, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig sei. Er werde sich an das Bundesschiedsgericht der AfD wenden. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ wies er die Vorwürfe zurück. Das Verfahren war vom niederbayerischen AfD-Bezirksvorstand unter Führung von Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner angestrengt worden.

Vorwurf: Strukturelles Muster parteischädigenden Verhaltens

Dem Bezirksvorstand zufolge soll Stadler Ebner-Steiner in vielfältiger Weise verunglimpft haben. Das Schiedsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass nicht nur einzelne Pflichtverletzungen vorlägen, „sondern ein strukturelles Muster parteischädigenden, unsolidarischen Verhaltens, das auf die gezielte Schwächung der Autorität von Funktionsträgern, die Störung des innerparteilichen Friedens und die Beschädigung des Ansehens der Partei gerichtet ist“. Die genauen Vorwürfe wurden nicht näher ausgeführt.

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Hintergrund: Interne Machtkämpfe in der niederbayerischen AfD

Der Fall ist Ausdruck anhaltender interner Streitigkeiten in der niederbayerischen AfD. Der Bezirksvorstand und die Landtagsfraktionschefin stehen dabei im Zentrum der Auseinandersetzung. Stadler, der dem Landtag seit 2018 angehört, gilt als umstrittene Figur innerhalb der Partei. Mit seiner Weigerung, den Ausschluss zu akzeptieren, dürfte der Konflikt nun auf Bundesebene weiter ausgetragen werden.

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