Initiative gegen Werder-Bosse: Fritz-Gegner vor Sieg bei Gericht?
Der Konflikt zwischen Werder Bremen und einer Fan-Initiative eskaliert weiter. Seit Monaten fordert die Initiative eine außerordentliche Mitgliederversammlung, um über die Zukunft von Werder-Boss Clemens Fritz (45) und Präsident Hubertus Hess-Grunewald (65) abstimmen zu lassen. Dafür benötigt sie die Unterstützung von zehn Prozent der rund 70.000 Vereinsmitglieder, was einen schriftlichen Antrag beim Klub erforderlich macht.
Laut Initiator Pascal Tetschet habe der Verein jedoch seine Pflichten vernachlässigt und die Herausgabe von Mitgliederdaten verweigert. Daraufhin leitete Tetschet rechtliche Schritte ein – mit Erfolg! Der Fall wird am 24. Juni um 11.30 Uhr vor Gericht verhandelt. Werder Bremen hat sich nun in einer Stellungnahme zu der Angelegenheit geäußert.
Werders Position: Datenschutz versus Mitgliederrechte
Der Verein betont, dass er zwar „vereinspolitische Diskussionen“ respektiere, aber die Forderungen des Initiators als überzogen betrachte. Insbesondere die Herausgabe personenbezogener Daten aller stimmberechtigten Mitglieder an den Initiator persönlich stelle einen schwerwiegenden Eingriff in den Datenschutz dar. „Wir sind der Auffassung, dass die im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Forderungen über das hinausgehen, was aus den mitgliedschaftlichen Rechten des Initiators folgt“, so Werder.
Gericht scheint auf Seiten der Initiative
Doch die Initiative sieht sich im Recht. Nach ihren Angaben habe das Gericht signalisiert, dass Tetschet Anspruch auf die Mitgliederdaten habe. Dies könnte bedeuten, dass Werder vor Gericht eine Niederlage droht. Der Verein soll angeblich nicht an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sein. Werder widerspricht: „Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Anliegen befasst und verschiedene Gesprächs- und Lösungsangebote unterbreitet. Der Antragsteller hat jedoch deutlich gemacht, dass er nur zu Lösungen bereit ist, die in seinem Sinne formuliert sind.“
Kritik an der Dringlichkeit
Darüber hinaus kritisiert Werder das Vorgehen der Initiative als unverhältnismäßig. „Das nun eingeleitete Eilverfahren steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Situation“, heißt es. Selbst bei einem Erfolg vor Gericht könnte eine außerordentliche Mitgliederversammlung frühestens im September oder Oktober stattfinden. Da die ordentliche Versammlung jedoch bereits am 15. November terminiert ist, sieht der Verein keine Dringlichkeit. Dennoch kündigt Werder an: „Wir werden das gerichtliche Verfahren mit der gebotenen Sachlichkeit begleiten.“
Die Auseinandersetzung zeigt, wie tief der Graben zwischen Teilen der Fans und der Vereinsführung ist. Während die Initiative auf mehr Mitspracherecht pocht, beruft sich Werder auf Datenschutz und Vereinsrecht. Das Urteil am 24. Juni wird richtungsweisend sein.



