Über 1000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren
Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren

Mindestens 1051 Juristinnen und Juristen in Deutschland fordern die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht. In einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten werfen sie der Partei vor, gegen das Menschenwürde- und Demokratieprinzip des Grundgesetzes zu verstoßen. Der Brief wurde vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) initiiert und am Donnerstag in Berlin veröffentlicht.

Breite Unterstützung aus der Justiz

Unter den Unterzeichnern befinden sich Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare. Der Brief datiert auf Mitte Juli und wurde zunächst von mehr als 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet. Innerhalb weniger Wochen stieg die Zahl auf über 1000, wie der RAV mitteilte.

Der RAV bezieht sich in dem Schreiben auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.

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Forderung nach unverzüglichem Handeln

Bundestag und Bundesregierung seien aufgefordert, „unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken“, erklärte der RAV. Andernfalls befürchteten die Unterzeichner „einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen“.

Die RAV-Vorsitzende und Mit-Initiatorin des offenen Briefs, Angela Furmaniak, betonte: „Das Grundgesetz gibt ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss.“ Die Politik dürfe sich „nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken“, sondern müsse „handeln, bevor es zu spät ist“.

Widerspruch aus dem BSW

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Forderungen der Juristen scharf. „Allein schon die Debatte ist schädlich“, sagte Wagenknecht. Sie sprach von einem „neuen Autoritarismus, der aus Unfähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung immer ungenierter nach Verboten ruft“.

Wagenknechts BSW hatte Ende Juni ein Ende der Brandmauer bei der Zusammenarbeit mit der AfD gefordert und der Partei Debatten im Wahlkampf vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern angeboten. Die AfD-Führung lehnte zwar Wahlkampfduelle mit dem BSW ab, zeigte sich aber offen für Gespräche mit Wagenknechts Partei, falls diese in die Landtage einziehen sollte.

Rechtliche Grundlage

Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien als verfassungswidrig einzustufen, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.

Antragsberechtigt sind nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Einige Landesverbände werden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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