Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus hat am Freitagvormittag in einer Pressekonferenz die Auswertung der Trackerdaten des als „Timmy“ bekannten Buckelwals vorgestellt. Der Sender am Wal habe laut Backhaus kurz nach der Freilassung westlich von Skagen vom 2. bis zum 7. Mai Bewegungsdaten geliefert. In dieser Zeit habe der Wal noch insgesamt 215 Kilometer zurückgelegt. Die Daten zeigten, dass der Wal mehrere Tage überlebt habe.
Backhaus: Geschwindigkeit ließ nach
Ab dem 5. Mai, drei Tage nach der Freilassung am frühen Morgen des 2. Mai, habe sich die Schwimmgeschwindigkeit des Wals signifikant verringert, so der SPD-Politiker. „Am 5. Mai hat sich die Geschwindigkeit deutlich verlangsamt. Da ist er sehr stark schon an der Oberfläche gewesen.“ Diese verringerte Mobilität lasse darauf schließen, dass sich die Verfassung des Tiers seit diesem Tag deutlich verschlechtert habe. Zum möglichen Todesdatum sagte Backhaus: „Das Datum ist zwischen dem 6. und 7. Mai festzuhalten.“ Danach sei das Signal abgerissen und der Wal sei mehr oder weniger gedriftet. Kurz nach der Freilassung sei „Timmy“ definitiv noch mehrere Tage geschwommen.
Zweifel an Backhaus‘ Aussagen
Nur Stunden nach der Pressekonferenz veröffentlichte der „Spiegel“ eine Recherche, die Zweifel an den Aussagen des Ministers aufkommen lässt. Demnach habe das von Backhaus konsultierte unabhängige Expertenteam nicht zweifelsfrei feststellen können, dass der Buckelwal bis zum 6. oder 7. Mai noch gelebt habe. Das Medium beruft sich auf einen internen Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und Fachleuten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). Das Ministerium habe dem Landesamt einen „Datensalat“ geschickt, der zuvor von der an der Rettung beteiligten Privatinitiative bereitgestellt worden war. Die LUNG-Experten hätten geantwortet, dass „anhand der vorliegenden Daten nicht eindeutig festgemacht werden kann“, ob der Wal bis zum 6. oder 7. Mai noch lebte. Auch auf eine erneute Nachfrage des Ministeriums hätten die Experten lediglich geantwortet, dass man für solche Aussagen „zwingend die weiteren Sensordaten des Trackers und ausreichend Zeit für die Analysen“ benötige.
Datenlage bleibt fraglich
Konkret bedeutet dies: „Timmy“ hat anhand der Daten wohl tatsächlich 215 Kilometer in der Ostsee zurückgelegt. Ob das Tier dabei tot oder lebendig war, scheint der Datenlage zufolge jedoch fraglich. Auch der genaue Todeszeitpunkt lasse sich nicht abschließend festlegen. Backhaus betonte in der Pressekonferenz, dass die Initiative seinem Ministerium bisher nur einen Bruchteil der Trackerdaten zur Verfügung gestellt habe. Sobald alle Daten vorliegen, könne man konkretere Aussagen treffen, auch zur Tauchtiefe des Tiers. Nach „Spiegel“-Informationen soll die Privatinitiative dem Ministerium jedoch einen Link mit allen Bewegungsdaten zur Verfügung gestellt haben. Unabhängig überprüfen ließen sich die Aussagen bislang nicht; eine Anfrage des Tagesspiegels an das Umweltministerium blieb unbeantwortet.
Todesursache weiter unklar
Backhaus äußerte sich in der Pressekonferenz auch zu den Rettungsmaßnahmen. Die Transportmaßnahmen hätten demnach nicht zum Tod des Wals geführt. Bei den letzten Untersuchungen durch Tierärzte kurz vor der Freilassung seien keine Verletzungen festgestellt worden: „Es gab keine Verletzungen oder Hinweise auf Gewaltanwendungen.“ Auch Fremdkörper wie Netze im Magen oder Maul seien nicht gefunden worden. Backhaus betonte: „Es ist nichts Ungewöhnliches entdeckt worden.“ Nun müsse man die Ergebnisse der entnommenen Proben abwarten. „Die Ursache, warum der Wal gestorben ist, werden wir dann hoffentlich noch herausbekommen.“ Bei der Obduktion habe man zwar „bakterielle Hinweise in der Niere“ gefunden, die auf eine Erkrankung hindeuten könnten, aber diese pathologischen Befunde seien mittlerweile als Todesursache ausgeschlossen worden: „Daran ist er nicht verendet.“
Rettungsaktion stand vor dem Abbruch
Backhaus stellte klar, dass er mit der Veröffentlichung maximale Transparenz schaffen wolle. Er räumte ein, dass man die Entscheidung zur Rettungsaktion kritisieren könne. Die Rettungsmaßnahmen hätten zweimal kurz vor dem Abbruch gestanden. Zum einen habe die private Rettungsinitiative kritisiert, dass Anfragen des Ministeriums zu viel Bürokratie verursachten; innerhalb der Initiative sei es zu Spannungen gekommen. Zum anderen habe das Ministerium ein Rettungskonzept mit schwimmenden Pontons aus Sicherheitsbedenken nicht bewilligen wollen. Dennoch resümierte Backhaus: „Der Rettungsversuch war aus unserer Sicht rechtlich und fachlich vertretbar. Der Wal hat in Mecklenburg-Vorpommern noch gelebt.“ Die Bergung sei ausdrücklich „kein unkontrolliertes Experiment“ gewesen, da es diverse Gutachten gab.
Deutschland nicht auf Wal-Strandung vorbereitet
Backhaus gab zu bedenken: „Deutschland ist auf so eine Wal-Strandung nicht vorbereitet gewesen.“ Er forderte klar definierte Strukturen, eingespielte Abläufe und Verantwortlichkeiten für künftige Ereignisse. Auf seine Initiative hin habe er nun eine Bund-Länder-Gruppe für die Begleitung künftiger Wal-Strandungen einrichten lassen.
Der Buckelwal war vor der mecklenburgischen Küste vor der Insel Poel gestrandet. Eine Privatinitiative transportierte ihn mit einem Lastkahn Richtung Nordsee; etwa 70 Kilometer von Skagen entfernt wurde er im Skagerrak ausgesetzt. Das Tier wurde kurz darauf tot vor der dänischen Insel Anholt angespült. Nach der Obduktion ohne konkrete Ergebnisse zur Todesursache sollten die Überreste in Dänemark unter anderem zu Biodiesel verwertet werden.



