Nach Anschlag in Berlin: Dobrindt fordert Änderung des Jugendstrafrechts für Gefährder
Dobrindt: Jugendstrafrecht bei Gefährdern inakzeptabel

Nach dem tödlichen Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin hat sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für einen strikteren Umgang mit sogenannten extremistischen Gefährdern ausgesprochen. In einem Interview mit der „Bild“-Zeitung forderte er eine grundlegende Änderung des Jugendstrafrechts für erwachsene Straftäter mit Gefährderstatus. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel“, sagte der CSU-Politiker.

Fall des 21-jährigen Abdul B. wirft Fragen auf

Der 21-jährige mutmaßliche Attentäter Abdul B. war am 12. Mai von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft hielt die Strafe für zu milde und legte Berufung ein, sodass das Urteil nicht rechtskräftig wurde. Das Gericht hob zudem einen bestehenden Haftbefehl auf mit der Begründung, die Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und stelle keine vorweggenommene Strafe dar. Dieser Schritt stieß in der Politik auf scharfe Kritik.

Forderungen nach schärferen Maßnahmen

Dobrindt sprach sich darüber hinaus für einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder aus. „Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen“, betonte er in der „Bild“. Ähnliche Forderungen kommen auch aus der Unionsfraktion im Bundestag. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm forderte in der „Welt“, Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder komplett abzuschaffen. „Ein Extremist, ein Islamist, der deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, darf nicht auf Bewährung auf freien Fuß“, sagte Throm.

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Debatte um Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit

Die Diskussion zeigt das Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und rechtsstaatlichen Prinzipien. Während die Unionspolitiker auf eine härtere Gangart drängen, verweisen Kritiker auf die Unschuldsvermutung und die individuelle Schuldfähigkeit. Der Fall Abdul B. verdeutlicht die Herausforderungen bei der Einschätzung von Gefährdern, die oft psychisch auffällig oder radikalisiert sind. Die geforderte Präventivhaft ohne rechtskräftige Verurteilung würde einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht bedeuten.

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