Wehrfähige ukrainische Männer werden künftig in der Europäischen Union keinen automatischen Schutz mehr erhalten. Die EU-Staaten einigten sich darauf, Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren von der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie auszunehmen. Für alle anderen ukrainischen Flüchtlinge verlängerten sie den Schutzanspruch bis März 2028.
Hintergrund: Ukraine bat um Einschränkung
Die Ukraine hatte die EU-Kommission nach Angaben von EU-Innenkommissar Magnus Brunner darum gebeten, Männern im wehrfähigen Alter keinen automatischen Schutz mehr zu gewähren. Grund ist das in der Ukraine geltende Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 60 Jahren während des russischen Angriffskrieges.
Bisher erhielten viele dieser Männer dennoch Schutz in der EU. Nun kommt Brüssel der Bitte aus Kiew nach. Wer künftig aus der Ukraine in die EU einreisen will, muss etwa mit einem Stempel im Reisepass nachweisen, dass er rechtmäßig ausgereist ist oder vom Wehrdienst befreit ist. Männer, die sich bereits in der EU aufhalten, sind von der Änderung nicht betroffen.
Massenzustrom-Richtlinie: Bisheriger Schutz für 4,4 Millionen Menschen
Die Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht EU-Staaten, Geflüchteten ohne individuelles Asylverfahren sofortigen Schutz zu gewähren. Damit können die Geflüchteten auch einer Arbeit nachgehen. Dieser temporäre Schutzstatus wurde nach der russischen Invasion 2022 erstmals veranlasst und seitdem jährlich verlängert.
Derzeit betrifft das Programm rund 4,4 Millionen Menschen. Deutschland hat seit Kriegsbeginn mehr als 1,1 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Weitere wichtige Aufnahmeländer sind Polen und Tschechien. Erwachsene Männer machen laut EU-Daten etwa 27 Prozent aller Ukrainer aus, die derzeit vom EU-Schutz profitieren. Frauen stellen 43 Prozent, Minderjährige 30 Prozent.
Alternative: Asylverfahren mit strengeren Regeln
Unabhängig von der Ausnahmeregelung können Ukrainer in der EU Asyl beantragen. In diesem Fall greifen die schärferen Einreise- und Asylregeln der EU, die Mitte Juni in Kraft traten. Bei einem ordentlichen Asylverfahren könnten Betroffene bis zur Entscheidung mehrere Monate im Ankunftsland bleiben, in der Regel aber nicht arbeiten. Die Erfolgsaussichten sind geringer, da die Ukraine EU-Beitrittskandidat ist und damit als sicherer gilt.
Nächste Schritte: Rat der EU-Staaten muss zustimmen
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die neue Regelung noch absegnen. Dies soll in den kommenden Wochen geschehen. Danach soll die Regelung unmittelbar greifen.



