Der Umgang mit Waren aus illegalen israelischen Siedlungen im Westjordanland spaltet die Europäische Union weiterhin tief. Bei einem Außenministertreffen am Montag machte Deutschland gemeinsam mit einigen anderen Mitgliedstaaten deutlich, dass sie die vorgelegten Optionen für EU-weite Einfuhrbeschränkungen oder -verbote derzeit ablehnen. Zugleich vertraten sie die Auffassung, dass solche Maßnahmen nur einstimmig beschlossen werden könnten.
Mehrheitsentscheidung oder Einstimmigkeit?
Etliche andere Mitgliedstaaten forderten dagegen angesichts der jüngsten Ausweitung israelischer Siedlungen ein entschlossenes Vorgehen. Sie argumentieren, Handelsbeschränkungen könnten auch mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Der luxemburgische Außenminister Xavier Bettel zeigte sich ungeduldig mit Blick auf die im Oktober in Israel anstehende Parlamentswahl: „Wollen wir wirklich warten, bis die Regierung wechselt, um endlich eine Entscheidung treffen zu können? Ich finde das ein wenig beschämend.“ Auch der spanische Außenminister José Manuel Albares kritisierte eine Verzögerungstaktik und verwies auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, nach dem es keinerlei Handel mit Produkten aus den illegalen Siedlungen geben sollte.
Deutschland setzt auf Dialog
Die Bundesregierung hatte zuvor klargemacht, dass sie in der Debatte um mögliche EU-Sanktionen auf die Bremse tritt. Außenminister Johann Wadephul erklärte in Brüssel, er wolle darauf setzen, dass Gespräche mit der israelischen Regierung über die Siedlungspolitik trotz des aktuellen Wahlkampfes effektiv seien. „Und darauf würde ich mich konzentrieren wollen. Ich glaube, das ist das Entscheidende, was wir tun können“, sagte der CDU-Politiker. Wadephul betonte, dass die israelische Siedlungspolitik auch aus deutscher Sicht nicht im Einklang mit internationalem Recht stehe. Man erwarte, dass die israelische Regierung gegen gewalttätige Siedler hart und entschlossen vorgehe. Das habe er auch in der vergangenen Woche bei einem Besuch in Israel klargemacht.
EU ist gespalten
In der EU wird seit Monaten heftig über den Umgang mit der israelischen Siedlungspolitik gestritten. Die Mitgliedstaaten sind sich einig, dass sie völkerrechtswidrig ist, können sich bislang aber nicht auf weitreichende Sanktionen einigen. Das hat vor allem damit zu tun, dass Länder wie Deutschland historisch bedingt zurückhaltend sind, wenn es um Strafmaßnahmen gegen Israel geht. Staaten wie Spanien, Frankreich und Schweden argumentieren hingegen, dass die EU bei eklatanten Völkerrechtsverletzungen handeln müsse, wenn sie sich nicht dem Vorwurf einer Doppelmoral aussetzen wolle.
Nach der klaren deutschen Positionierung sind schnelle Fortschritte nun wieder einmal sehr unwahrscheinlich. Befürworter der Handelsmaßnahmen müssen jetzt darauf setzen, dass die von Deutschland, der EU-Kommission und anderen kritischen Mitgliedstaaten vertretene Position zur erforderlichen Einstimmigkeit erfolgreich infrage gestellt werden kann.
Rechtsauffassungen gehen auseinander
Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas sagte beim Außenministertreffen, es gebe unterschiedliche Rechtsauffassungen. Nach Auffassung des juristischen Dienstes des Rates der Mitgliedstaaten brauche es für die Handelsmaßnahmen nur eine qualifizierte Mehrheit. Das heißt, es müssten nur 15 der 27 EU-Staaten zustimmen, und diese müssten zusammen auch mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren.
Zunehmende Gewalt im Westjordanland
Befürworter von Sanktionen gegen Israel verweisen vor allem darauf, dass die nach internationalem Recht illegalen Siedlungen ein Hindernis für eine Zweistaatenlösung sind, bei der Israel und ein unabhängiger Palästinenserstaat friedlich nebeneinander bestehen würden. Seit dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 und dem dadurch ausgelösten Gaza-Krieg hat die Gewalt radikaler israelischer Siedler gegen Palästinenser und deren Eigentum im besetzten Westjordanland noch einmal deutlich zugenommen.
In israelischen Medien ist dabei zunehmend von „jüdischem Terror“ die Rede. Experten stufen die Siedlergewalt auch als Teil einer Strategie der rechtsreligiösen Regierung in Israel ein, die auf eine Vertreibung von Palästinensern im besetzten Westjordanland abzielt, um dort längerfristig eine weitere Landnahme zu ermöglichen.
Israel hatte 1967 unter anderem das Westjordanland und Ost-Jerusalem erobert, wo heute mehr als 700.000 Siedler inmitten von rund drei Millionen Palästinensern leben. Die Palästinenser beanspruchen diese Gebiete für einen eigenen Staat mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt.
Praktische Hürden und Symbolpolitik
Kritiker der Handelsmaßnahmen verweisen zudem darauf, dass sie nur einen Bruchteil des Handels zwischen der EU und Israel betreffen würden und dass es auch bei der Umsetzung praktische Hürden geben dürfte. So könnten israelische Händler etwa Waren umetikettieren oder mit Produkten aus Israel vermischen.
Bislang hat die EU lediglich Sanktionen gegen einzelne Organisationen und Personen wegen der Gewalt radikaler israelischer Siedler gegen Palästinenser im Westjordanland verhängt. Sie haben allerdings ebenfalls einen eher symbolischen Charakter.



