Ex-Chefdigitalisierer Hundt soll Dienstwagen nicht zurückgegeben haben
Ex-Chefdigitalisierer Hundt: Dienstwagen nicht zurückgegeben

Berlin – Der ehemalige Chief Digital Officer (CDO) des Berliner Senats, Matthias Hundt (CDU), steht erneut im Fokus von Vorwürfen. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, soll Hundt nach seiner Entlassung im vergangenen Jahr seinen Dienstwagen nicht zurückgegeben haben. Stattdessen mussten Mitarbeiter der Senatsverwaltung das Fahrzeug persönlich in Berlin abholen.

Vorwürfe der Unterschlagung

Laut dem Bericht soll Hundt den Dienstwagen, einen Audi A6, über mehrere Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Amt genutzt haben. Die Senatsverwaltung habe daraufhin eigene Mitarbeiter beauftragt, das Fahrzeug zurückzuholen. Ein genauer Zeitpunkt der Rückholaktion ist nicht bekannt, doch interne Quellen deuten darauf hin, dass der Vorgang erst nach mehrmaliger Aufforderung erfolgte.

Hundt weist Vorwürfe zurück

Matthias Hundt selbst bestreitet die Anschuldigungen. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ erklärte er, dass es sich um ein Missverständnis handele. Er habe den Wagen ordnungsgemäß genutzt und sei stets im Austausch mit der Senatskanzlei gewesen. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt gegen Dienstvorschriften verstoßen“, so Hundt. Sein Anwalt kündigte an, rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung zu prüfen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Hintergrund der Entlassung

Hundt war im Juni 2025 von Regierungsbürgermeister Kai Wegner (CDU) entlassen worden. Offiziell hieß es, die Zusammenarbeit sei „nicht mehr vertrauensvoll“ gewesen. Bereits zuvor hatte es Kritik an Hundts Arbeitsstil und der Digitalisierungsstrategie des Senats gegeben. Der CDU-Politiker war erst 2023 als Chief Digital Officer berufen worden, um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.

Reaktionen aus der Politik

Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus reagierte empört. Die Fraktion der Grünen forderte eine vollständige Aufklärung des Vorgangs. „Wenn ein ehemaliger Spitzenbeamter seinen Dienstwagen nicht zurückgibt, ist das nicht nur ein schlechter Stil, sondern möglicherweise auch strafbar“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen. Die SPD-Fraktion verlangte eine Stellungnahme des Senats. Die Senatskanzlei selbst äußerte sich bislang nicht zu den konkreten Vorwürfen, verwies aber auf interne Prüfungen.

Rechtliche Bewertung

Rechtsexperten sehen in dem Vorgang potenziell eine Unterschlagung. Nach § 246 StGB macht sich strafbar, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Ob dies im Fall Hundt zutrifft, hängt von den genauen Umständen ab. Bislang liegt keine offizielle Anzeige vor. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft jedoch nach eigenen Angaben den Vorgang.

Auswirkungen auf die CDU

Die Affäre könnte auch politische Folgen haben. Die Berliner CDU steht bereits wegen mehrerer Skandale in der Kritik. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner sieht sich zunehmendem Druck ausgesetzt. Die Opposition wirft ihm vor, die Personalie Hundt nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses könnte eine Debatte über den Vorgang bringen.

Bis zur Klärung der Vorwürfe bleibt der Fall Matthias Hundt ein weiteres Kapitel in den Turbulenzen um die Berliner Landespolitik.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration