Nato-Bündnisfall: Was Artikel 5 bei Angriff auf Polen bedeutet
Nato-Bündnisfall: Artikel 5 bei Angriff auf Polen

Ein zehn Meter großer Krater im polnischen Tarnawa Kolonia – nach dem Einschlag eines russischen Marschflugkörpers am Donnerstagmorgen ermitteln die Behörden. Polen ist Nato-Mitglied, und ein solcher Angriff könnte den Bündnisfall nach Artikel 5 auslösen. Was das genau bedeutet, ist vielen nicht klar.

Der Nato-Vertrag: Ein Angriff auf einen ist ein Angriff auf alle

Der Nordatlantikvertrag von 1949 definiert die Nato als militärisches Verteidigungsbündnis. In Artikel 5 heißt es: „Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird.“ Damit ist der Bündnisfall gemeint: Ein Angriff auf ein Mitgliedsland gilt als kriegerische Handlung gegen alle 32 Mitgliedstaaten.

Die Folgen eines Bündnisfalls

Im Ernstfall greift das von den Vereinten Nationen anerkannte Recht der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. Die anderen Nato-Mitglieder müssen dem angegriffenen Land helfen, sich zu verteidigen. Dazu darf nach dem Vertrag auch „Waffengewalt“ eingesetzt werden, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen.

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Das Vorgehen nach einem Angriff

Vor jedem bewaffneten Angriff und den darauffolgenden Gegenmaßnahmen ist der UN-Sicherheitsrat unverzüglich zu informieren. Die Maßnahmen müssen eingestellt werden, sobald der Sicherheitsrat die notwendigen Schritte zur Wiederherstellung des Friedens unternimmt. Die Nato hat derzeit 32 Mitglieder – Schweden trat 2024 als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bei.

Historische Einordnung

Der Bündnisfall wurde in der Nato-Geschichte erst einmal ausgelöst: nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf die USA. Seitdem wurde die Klausel nie wieder aktiviert. Der aktuelle Vorfall in Polen zeigt jedoch, dass die Bedrohung durch russische Raketen auch Nato-Gebiet erreichen kann.

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