Der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU) hat ein entschlosseneres Vorgehen gegen kriminelle Ausländer angekündigt. Gegenüber der „Rhein-Neckar-Zeitung“ erklärte er, man werde noch stärker als bisher durchgreifen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich nicht an die Regeln hielten, straffällig würden und das Gastrecht missbrauchten. Der Staat müsse sich besser aufstellen, um zu zeigen, dass er seine Regeln durchsetze.
Personelle Aufstockung des Sonderstabs gefordert
Der Sonderstab Gefährliche Ausländer, der im Koalitionsvertrag verankert ist, soll personell aufgestockt werden. Aktuell beschäftigt er rund 60 Mitarbeiter, die etwa 900 schwerkriminelle und gefährliche Ausländer betreuen. Ziel ist es, diese Personen abzuschieben oder zur freiwilligen Ausreise zu bewegen. Oppelt betonte, dass der Sonderstab mehr Power benötige. Trotz der angestrebten Verschlankung der Verwaltung seien hier zusätzliche Ressourcen unerlässlich. Die schnelle Abschiebung von Schwerstkriminellen bezeichnete der Minister als „Nummer-eins-Problem“ in Baden-Württemberg.
Keine Angst vor Verschreckung Integrierter
Oppelt zeigte sich unbeeindruckt von der Sorge, dass gut integrierte Migranten durch das harte Vorgehen verunsichert werden könnten. Vielmehr seien es die nichtkriminellen Migranten, die am meisten unter einem zu laschen Vorgehen litten. Denn ihnen hafte ein Stück weit das Stigma der Kriminalität an. Der Staat habe die grundlegende Aufgabe, hier klar zu trennen. „Man tut keinem einen Gefallen, wenn man diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, mit Samthandschuhen anfasst“, so Oppelt.
Bilanz des Sonderstabs
Der Sonderstab bearbeitet seit Jahren Fälle von Kriminellen und gefährlichen Personen, darunter zahlreiche Schwerstraftäter. Einige befinden sich in Haft oder Abschiebehaft, andere sind nach Verbüßung ihrer Strafe auf freiem Fuß. Auf Betreiben der Experten wurden bereits mehrere Hundert Straftäter und Intensivtäter aus dem Ausland abgeschoben. Hunderte weitere wurden ausgewiesen. In vielen Fällen konnte zuvor die wahre Identität der Betroffenen geklärt werden.



