Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine massive Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das für journalistische Recherchen von fundamentaler Bedeutung ist. Regierungssprecher Stefan Kornelius begründete den Schritt mit Sicherheitsbedenken: Der Zugang zu amtlichen Informationen solle eingeschränkt werden, um die Gefährdung für Bundesbedienstete zu reduzieren. Doch diese Behauptung gerät zunehmend ins Wanken.
Ministerien können keine konkreten Fälle benennen
Nach Recherchen des Magazins „Stern“ wurden alle Bundesministerien nach konkreten Fällen von Bedrohungen gegen Mitarbeiter aufgrund von IFG-Anfragen befragt. Das Ergebnis: Kein einziges Ministerium konnte einen solchen Fall benennen. Selbst die sicherheitsrelevanten Häuser meldeten Fehlanzeige. Das Auswärtige Amt unter Minister Johann Wadephul teilte mit: „Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.“ Auch das Entwicklungsministerium und das Justizministerium verneinten entsprechende Vorfälle.
Andere Ministerien erklärten, sie führten „keine Statistik“ über solche Fälle oder äußerten sich nicht zu Einzelfällen. Selbst das für das IFG zuständige Bundesinnenministerium von Minister Alexander Dobrindt antwortete klar: „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.“
Scharfe Kritik von ehemaligen Informationsfreiheitsbeauftragten
Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes, Peter Schaar und Ulrich Kelber, übten im „Stern“ scharfe Kritik an der von der Bundesregierung vorgebrachten Begründung. Sie wiesen darauf hin, dass es bereits heute umfangreiche Ausnahmen im IFG gebe, wenn es um den Schutz von Bediensteten oder die öffentliche Sicherheit gehe. Schaar erklärte: „Dass Gegner der Bundesrepublik an Informationen zu gelangen versuchten, sind realistische Szenarien. Sie beziehen sich aber nicht auf das IFG.“
Die IFG-Reform, die unter anderem den Zugang zu amtlichen Informationen stark einschränken soll, steht damit auf wackeligen Beinen. Die Koalition muss sich fragen lassen, ob die vorgebrachten Sicherheitsbedenken tatsächlich stichhaltig sind oder ob andere Motive hinter der geplanten Einschränkung stehen.



