Bonpflicht nur bis 30 Euro: Klingbeil plant elektronische Kassen
Bonpflicht bis 30 Euro: Klingbeil plant elektronische Kassen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine umfassende Reform der Kassen- und Belegvorschriften. Größere Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen künftig verpflichtet werden, elektronische Kassen zu nutzen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Ziel der Maßnahme ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren und die Transparenz von Abrechnungen zu erhöhen.

Bagatellgrenze von 30 Euro für Bonpflicht

Gleichzeitig soll die seit Jahren umstrittene Belegausgabepflicht, auch als Bonpflicht bekannt, gelockert werden. Der Entwurf sieht vor, dass für Beträge bis zu 30 Euro künftig kein Bon mehr ausgestellt werden muss. „Zur Entlastung der Wirtschaft und zum Umweltschutz soll anstelle einer allgemeinen Belegausgabepflicht eine Bagatellgrenze von 30 Euro eingeführt werden“, heißt es in dem Dokument. „Bis zu diesem Gesamtbetrag muss keine steuerliche Belegausgabe mehr erfolgen. Mit dieser Bagatellgrenze können eine große Anzahl von Belegen im Einzelhandel und beim Straßenverkauf eingespart werden.“ Diese Neuerung soll die Flut von Papierbons eindämmen, die oft ungenutzt weggeworfen werden.

Härtere Strafen bei Kassenmanipulation

Der Entwurf sieht zudem deutlich verschärfte Sanktionen für die Manipulation von Kassenaufzeichnungen vor. Das Anbieten oder Nutzen von Manipulations-Software soll künftig als Steuerstraftat gelten und mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wer sich der geplanten Kassenpflicht verweigert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Diese Maßnahmen sollen die Integrität des Steuersystems stärken.

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Digitale Alternativen als langfristiges Ziel

Langfristig plant das Ministerium, den Papierbeleg vollständig durch digitale Alternativen zu ersetzen. Kunden sollen die Möglichkeit haben, Belege bei Bedarf etwa per QR-Code abzurufen. Dies würde nicht nur den bürokratischen Aufwand reduzieren, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden. Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands.

Umstellungskosten und Entlastung für Unternehmen

Laut Entwurf rechnet das Ministerium für die betroffenen Unternehmen mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von knapp 99 Millionen Euro, vor allem für die Anschaffung neuer Kassensysteme. Dem stehe jedoch eine jährliche Entlastung von knapp 89 Millionen Euro gegenüber, die vor allem durch die Umstellung auf digitale Belege entstehe. „Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten“, heißt es in dem Dokument. Die Reform soll also ohne Kosten für Verbraucher umgesetzt werden.

Die geplanten Änderungen stoßen in der Wirtschaft auf geteiltes Echo. Während der Einzelhandel die Lockerung der Bonpflicht begrüßt, sehen viele Betriebe die Einführung elektronischer Kassen kritisch. Die Bundesregierung hofft jedoch, mit der Reform sowohl Steuerhinterziehung zu bekämpfen als auch den Bürokratieaufwand zu reduzieren.

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